Beschluss: Mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 1, Enthaltungen: 8

Bürgermeister Antkowiak erläutert eingehend die umfassende, gemeinsam vom Amt für Stadtentwicklung, Liegenschaften und Rechtswesen sowie dem Amt für soziale und kulturelle Dienste und Einrichtungen erarbeitete Beschlussvorlage.

 

Dabei stellt er deutlich heraus, welche Risiken im Fall einer Bewilligung des Förderantrags durch den Bund und der Wahrnehmung der für den fünften und letzten Bauabschnitt der Sanierung in Aussicht gestellten Fördermittel für die Stadt Friedberg als auch der Gesellschaft Theater Altes Hallenbad gGmbH entstehen können.

 

Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt und Raumforschung hat schriftlich und schließlich während eines Koordinierungsgesprächs am 02. Juli 2019 in Bonn gegenüber der zehnköpfigen Friedberger Delegation zahlreiche Bestimmungen, Regularien und Bedingungen aufgeführt, die es von Seiten der Stadt Friedberg zu erfüllen gelte.

 

Durch die eingetretene Bearbeitungsverzögerung des Förderprogramms entfällt, so der Bürgermeister weiter, der für 2019 vorgesehene Anteil (74.250,00 Euro) der auf fünf Jahre verteilten Fördersumme von max. 1.485.000,00 Euro bereits, da eine Übertragung der Bundesmittel in die jeweiligen darauffolgenden Haushaltsjahre nicht möglich ist. Ferner gehen Kostensteigerungen während des Projektverlaufs zu Lasten der Stadt, der als mögliche Zuwendungsempfängerin nach den geltenden Förderbedingungen grundsätzlich die Bauherrenaufgaben obliegen. Da dies nur mit zusätzlichem Fachpersonal zu stemmen ist, erhöhen sich die Kosten für die Stadt allein hierdurch signifikant um 265.000,00 Euro. Hinzu kommen Kosten für Architektenleistungen, sofern sich bewahrheitet, dass die im Antragsverfahren hierfür geltend gemachten Kosten nicht förderfähig sind.

 

Das Bundesförderprogramm ist nach Auffassung des Bürgermeisters auch wegen möglicher Rückforderungsansprüche mit so vielen Pferdefüßen versehen, dass daraus sehr große Risiken für die Stadt Friedberg und die Gesellschaft Theater Altes Hallenbad erwachsen. Zu dieser Ansicht ist in seiner Sitzung vom 20. August 2019 bereits der Magistrat gekommen, indem er den unter Punkt 5 ergänzten Beschlussvorschlag abgelehnt hat.

 

Abschließend dankt Bürgermeister Antkowiak allen, die sich bisher und im Rahmen des Antragsverfahrens so leidenschaftlich für das Theater Altes Hallenbad engagiert haben, insbesondere der Theater Altes Hallenbad gGmbh für die signalisierte Bereitschaft den anteiligen fiktiven Bundesanteil an den Architekten- und Fachplanerkosten selbst zu übernehmen.

 

Erste Stadträtin Götz teilt ergänzend mit, dass zur genaueren Einschätzung der Situation eine Kostensteigerungstabelle erstellt worden ist. Bei einer zugrunde gelegten, durchschnittlichen derzeitigen Preissteigerungsrate von 7,5% im Baugewerbe, schlägt dies im Zeitraum der Förderung allein schon mit Mehrkosten von 900.000,00 Euro zu Buche.

 

Auf Anregung von Mitglied Wodarz–Frank stellt wird seitens der CDU-Fraktion wird folgender Verfahrensantrag gestellt:

 

Auf Basis der Vorlage DS 16-21/0837-1 wird die Magistratsspitze zur Klärung der Übernahme der Risiken beauftragt mit dem Verein Theater altes Hallenbad gGmbH ein Gespräch kurzfristig zu führen und über das Ergebnis im Haupt- und Finanzausschuss zu berichten.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen

Ja  9  Nein  0  Enthaltung  0

 

Daraufhin ergreift Stadtverordneter Cellarius das Wort und appelliert eindringlich an die Mitglieder, für den Finanzierungsanteil des Bundes zu kämpfen.

 

Erste Stadträtin Götz und Bürgermeister Antkowiak antworten abschließend, dass ihnen das Projekt am Herzen liegt, im Rahmen ihrer Gesamtverantwortung allerdings auch die Zusatzrisiken realistisch in Betracht gezogen werden müssen.

 

Beschluss:

 

1.      Im Antragsverfahren zum Bundesförderprogramm Sanierung kommunaler Einrichtungen im Bereich Sport, Jugend und Kultur wird der kommunale Eigenanteil bezüglich des Projekts Sanierung Altes Hallenbad auf der Grundlage des Kosten- und Finanzierungsplans bei geschätzten Gesamtkosten von 3,3 Mio EUR für den fünften und letzten Bauabschnitt in den Haushaltsplänen 2020 bis 2023 mit insgesamt 1.815.000,-- EUR unter der Voraussetzung der Zahlung des Bundesinvestitionszuschusses in Höhe von 1.485.000 EUR vorgesehen. Die Auszahlung des städtischen Eigenanteils erfolgt als Komplementärfinanzierung zur Auszahlung des Bundesinvestitionszuschusses.

 

2.      Die städtische Komplementärfinanzierung für die Architekten- und Fachplanerkosten der Gesellschaft Theater Altes Hallenbad gGmbH in Höhe von 363.000 EUR (55 % der Gesamtkosten in Höhe von 660.000 EUR = Kostengruppe 700) wird auch dann bereitgestellt, falls die Architekten- und Fachplanerkosten vom Bund nicht als förderfähige Kosten anerkannt werden, sondern durch die Gesellschaft Theater Altes Hallenbad gGmbH übernommen werden.

 

3.      Zur Ausübung der Bauherrenaufgaben, die aufgrund der Förderbedingungen nicht durch Vertrag an die Gesellschaft Theater Altes Hallenbad gGmbH übertragen werden können und von der Stadt selbst wahrgenommen werden müssen, sowie der Berichtspflicht und der Koordination des Gesamtprojektes werden eine befristete Stelle EG 11 TVöD ab dem Haushalt 2020 bis zum Ende des Projektzeitraums im Jahr 2023 eingeplant und die Personalkosten in Höhe von insgesamt rd. 265.000 EUR finanziell bewilligt.

 

4.      Für den Fall einer Bewilligung des Förderantrags durch den Bund erfolgt die Komplementärfinanzierung durch die Stadt nur unter der Voraussetzung, dass der mit der Theater Altes Hallenbad gGmbH abgeschlossene Erbbaurechtsvertrag vom 10.11.2009 zuvor dahingehend angepasst wurde, dass sich die aus diesem resultierenden Zahlungsregelungen zu Lasten der Stadt Friedberg um den Betrag der geleisteten Komplementärfinanzierung reduzieren.

 

5.      Für den Fall einer Bewilligung des Förderantrags durch den Bund erfolgt die Komplementärfinanzierung durch die Stadt nur unter der Voraussetzung, dass das Theater Altes Hallenbad gGmbH mit der Stadt Friedberg einen Vertrag über die Weitergabe der Zuwendung und die Übernahme der sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten abgeschlossen hat; dieser Vertrag muss zuvor mit dem Zuwendungsgeber nach VV Nr. 12 zu § 44 BHO abgestimmt werden. Der Vertrag beinhaltet auch die Übernahme möglicher Kostensteigerungen im Projektverlauf durch die Theater Altes Hallenbad gGmbH. Die Stadt Friedberg erklärt sich bereit, in diesem Fall über eine mögliche Mitfinanzierung der Kostensteigerungen in Abhängigkeit von ihrer Haushaltslage in Erörterungen einzutreten.

 

„Darüber hinaus ist in dem Vertrag zu regeln, dass mögliche zusätzliche Kosten durch die Theater Altes Hallenbad gGmbH übernommen werden, die entstehen können, wenn sich Baumaßnahmen mangels geeigneter oder wirtschaftlicher Angebote verzögern, der Bund einer Übertragung der Fördermittel in die Folgejahre nicht zustimmt und das Gesamtauftragsvolumen nicht förderunschädlich reduziert werden darf.“


Abstimmungsergebnis: