Beschluss: Einstimmig in Abänderung beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Antragstext:

 

Der Magistrat wird gebeten,

zusammen mit dem Pächter des 533 Hektar großen Jagdrevieres Kernstadt, Herrn Roman Lack aus Rosbach, auf einigen ausgesuchten, nicht befestigten Wirtschaftswegen (in der beigefügten Karte rot markiert) Blühflächen anzulegen. Die Wege sollen in der vollen Breite (meist vier Meter) angesät werden. Die Anlage der Blühflächen auf den Wirtschaftswegen soll in Abstimmung mit den Ortslandwirten bzw. den Bewirtschaftern der angrenzenden Flächen erfolgen. Die Vorbereitung der Wege (planieren) und das Ansäen übernimmt Herr Lack. Bei der Beschaffung des Saatgutes (Regio-Saatgut gem. HALM-Verordnung) werden die Kosten geteilt.

Weiterhin ist zu prüfen, ob und wie durch die so angelegten Wirtschaftswege Ökopunkte bei der Unteren Naturschutzbehörde beantragt werden können.

 

 

Vorsitzender Stoll begründet den Antrag.

Herr Leicht gibt zu bedenken, dass die vorgeschlagene Maßnahme keinen Zugewinn an Ökopunkten zur Folge haben wird. Zudem sollte die Maßnahme zunächst versuchsweise mit einigen wenigen ausgewählten Wirtschaftswegen durchgeführt werden. Stadtverordnetenvorsteher Hollender erklärt, dass das Thema Ökopunkte im vorliegenden Zusammenhang vernachlässigt werden kann, weil die rechtlichen Voraussetzungen zur Erlangung derselben geändert wurden. Dennoch befürworte er den Antragstext.

 

Beschluss:

 

Der Magistrat wird gebeten, zusammen mit dem Pächter des 533 Hektar großen Jagdreviers Kernstadt, Herrn Roman Lack aus Rosbach, auf einigen ausgesuchten, nicht befestigten Wirtschaftswegen (in der beigefügten Karte rot markiert) Blühflächen anzulegen. Die Wege sollen in der vollen breite (meist vier Meter) angesät werden. Die Anlage der Blühflächen auf den Wirtschaftswegen soll in Abstimmung mit den Ortslandwirten bzw. den Bewirtschaftern der angrenzenden Flächen erfolgen. Die Vorbereitung der Wege (planieren) und das Ansäen übernimmt Herr Lack. Bei der Beschaffung des Saatgutes (Regio-Saatgut gem. HALM-Verordnung) werden die Kosten geteilt.

Weiterhin ist zu prüfen, ob und wie durch die so angelegten Wirtschaftswege Ökopunkte bei der Unteren Naturschutzbehörde beantragt werden können.

 


Abstimmungsergebnis: