Sitzung: 22.08.2019 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: Einstimmig in Abänderung beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 16-21/1122
Antragstext:
Der Magistrat wird
gebeten,
zusammen mit dem Pächter
des 533 Hektar großen Jagdrevieres Kernstadt, Herrn Roman Lack aus Rosbach, auf
einigen ausgesuchten, nicht befestigten Wirtschaftswegen (in der beigefügten
Karte rot markiert) Blühflächen anzulegen. Die Wege sollen in der vollen Breite
(meist vier Meter) angesät werden. Die Anlage der Blühflächen auf den
Wirtschaftswegen soll in Abstimmung mit den Ortslandwirten bzw. den
Bewirtschaftern der angrenzenden Flächen erfolgen. Die Vorbereitung der Wege
(planieren) und das Ansäen übernimmt Herr Lack. Bei der Beschaffung des
Saatgutes (Regio-Saatgut gem. HALM-Verordnung) werden die Kosten geteilt.
Weiterhin ist zu
prüfen, ob und wie durch die so angelegten Wirtschaftswege Ökopunkte bei der
Unteren Naturschutzbehörde beantragt werden können.
Vorsitzender Stoll begründet den Antrag.
Herr Leicht gibt zu bedenken, dass die vorgeschlagene Maßnahme keinen
Zugewinn an Ökopunkten zur Folge haben wird. Zudem sollte die Maßnahme zunächst
versuchsweise mit einigen wenigen ausgewählten Wirtschaftswegen durchgeführt
werden. Stadtverordnetenvorsteher Hollender erklärt, dass das Thema Ökopunkte
im vorliegenden Zusammenhang vernachlässigt werden kann, weil die rechtlichen
Voraussetzungen zur Erlangung derselben geändert wurden. Dennoch befürworte er
den Antragstext.
Beschluss:
Der Magistrat wird gebeten, zusammen mit dem Pächter des 533 Hektar großen Jagdreviers Kernstadt, Herrn Roman Lack aus Rosbach, auf einigen ausgesuchten, nicht befestigten Wirtschaftswegen (in der beigefügten Karte rot markiert) Blühflächen anzulegen. Die Wege sollen in der vollen breite (meist vier Meter) angesät werden. Die Anlage der Blühflächen auf den Wirtschaftswegen soll in Abstimmung mit den Ortslandwirten bzw. den Bewirtschaftern der angrenzenden Flächen erfolgen. Die Vorbereitung der Wege (planieren) und das Ansäen übernimmt Herr Lack. Bei der Beschaffung des Saatgutes (Regio-Saatgut gem. HALM-Verordnung) werden die Kosten geteilt.
Weiterhin ist zu prüfen, ob und
wie durch die so angelegten Wirtschaftswege Ökopunkte bei der Unteren
Naturschutzbehörde beantragt werden können.“
Abstimmungsergebnis: