Sitzung: 22.08.2019 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: Einstimmig mit Ergänzung beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 16-21/1121
Antragstext:
Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass
a.
die Vielschnittrasenflächen in folgenden Bereichen
der Kernstadt in Blühflächen umgewandelt werden
Ø Platz der
Deutschen Einheit
Ø Mainzer-Tor-Anlage
von Platz der Deutschen Einheit bis Bismarckstraße
Ø Saarstraße
Einmündung Kaiserstraße
Ø Lutheranlage von
Mainzer-Tor-Anlage bis Dieffenbachstraße
Ø Lindenstraße von
Mainzer-Tor-Anlage bis Einmündung Wintersteinstraße
Ø Parkplatz
Stadthalle an der Einfahrt und im Bereich Seebach
Ø Grünfläche am
Anfang des Städter Weges ab Burgfeld Straße und Heinrich-Busold-Straße
gegenüber Abzweig Städter Weg
Ø Böschung am Anfang
der Anna-Kloos-Straße bis Einfahrt Tegut-Markt
Ø Grünfläche
nördlich der Blindenschule, parallel zur Straße Am Steinernen Kreuz
b.
indem die erste Mahd ab 15. Mai, die zweite Mahd
Ende Juni und die dritte Mahd Anfang August in jeweils 8- 10 cm Höhe
durchgeführt wird
c.
und indem das Mahdgut abtransportiert wird.
d.
Ab dem dritten Jahr ist nur noch zweimal im Jahr zu
mähen, und zwar die erste Mahd Mitte Mai und die zweite Mahd Ende Juli.
Vorsitzender Stoll trägt den Beschlussvorschlag vor. Nach ausführlicher
Diskussion wird der Beschlussvorschlag wie folgt modifiziert:
Beschluss:
„Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass
a) die Vielschnittrasenflächen in folgenden Bereichen der Kernstadt und der Stadtteile in Blühflächen umgewandelt werden, z. B.
· Platz der Deutschen Einheit
· Mainzer-Tor-Anlage von Platz der Deutschen Einheit bis Bismarckstraße
· Saarstraße Einmündung Kaiserstraße
· Lutheranlage von Mainzer-Tor-Anlage bis Dieffenbachstraße
· Lindenstraße von Mainzer-Tor-Anlage bis Einmündung Wintersteinstraße
· Parkplatz Stadthalle an der Einfahrt und im Bereich Seebach
· Grünfläche am Anfang des Städter Weges ab Burgfeldstraße und Heinrich-Busold-Straße gegenüber Abzweig Städter Weg
· Böschung am Anfang der Anna-Kloos-Straße bis Einfahrt Tegut-Markt
· Grünfläche nördlich der Blindenschule, parallel zur Straße am Steinernen Kreuz
b) indem die erste Mahd ab dem 15. Mai, die zweite Mahd Ende Juni und die dritte Mahd Anfang August in jeweils 8-10 cm Höhe durchgeführt wird
c) und indem das Mahdgut abtransportiert wird.
d) Ab dem dritten Jahr ist nur noch zweimal im Jahr zu mähen und zwar die erste Mahd Mitte Mai und die zweite Mahd Ende Juli.
Die vorgenannten Angaben zur Mahd und zu den Flächen sind als Vorschlag zu verstehen. Die konkrete Umsetzung kann von der Abteilung Grünplanung flexibel gehandhabt werden.“
Abstimmungsergebnis: