Ein Gespräch von NABU, Bürgermeister und Bauverwaltung hat stattgefunden. Auf Einwirken des NABU wurde der städtische Vertragsentwurf besprochen und geändert. Noch marginale Änderungsvorschläge seitens des NABU bestehen. Instandhaltungslast / -verpflichtung bleibt jedoch bei der Stadt Friedberg nach Übernahme des Turms von der OVAG. Die Verkehrssicherungspflicht für den NABU bezieht sich lediglich auf selbst durchgeführte Maßnahmen / Einbauten am und im Gebäude. Dafür ist der NABU beim zuständigen Verband versichert. Die Stadt andererseits nimmt den Turm in die kommunale Brandversicherung auf. Nach fast einem Jahr nach Antragstellung der SPD-Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung kommt nun endlich eine verträgliche Vereinbarung im Interesse des Naturschutzes. Es war ein zäher Prozess in Friedberg. In Niddatal und Karben wurden vergleichbare OVAG-Trafostationen ohne vertragliche Regelungen von den Kommunen an den örtlichen NABU für die gleichen Nutzungszwecke wie in Dorheim übergeben – in beiden Kommunen war von Beginn an unzweifelhaft, dass die Verkehrssicherungspflicht und die Instandhaltungslast bei den Kommunen verbleibt.