Anfrage:

 

1. Warum kann im Rahmen des geplanten behindertengerechten Umbaus von städtischen Bushaltestellen die Bushaltestelle vor den bhw-Werkstätten in Ockstadt nicht zeitnah als Einzelprojekt umgesetzt werden?

 

2.  Wenn es Hinderungsgründe gibt: Welche sind das?

 

3.  Wann ist mit einem Beginn der Maßnahme zu rechnen?

 

 

Bürgermeister Antkowiak beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

zu 1.

Im Stadtgebiet Friedberg gibt es 92 Haltepunkte. Hiervon sind lediglich 41 Haltestellen barrierefrei umgebaut. Gemäß dem Personenbeförderungsgesetz müssen die verbliebenen Haltestellen bis zum

01. Januar 2022 barrierefrei umgebaut werden. Da der barrierefreie Umbau der Haltestellen gefördert wird, wurde mit dem Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung beschlossen, dass für alle Haltestellen eine Bestandsanalyse durchgeführt wird und für das Haushaltsjahr 2020 Planungskosten angemeldet werden, um in den darauffolgenden Jahr Fördergelder für den barrierefreien Umbau der Haltestellen zu beantragen. Aufgrund der Anzahl der Bushaltestellen (51 Stück) kann der barrierefrei Umbau nur abschnittsweise erfolgen.

 

zu 2.

Die Bagatellgrenze der zuwendungsfähigen Kosten für Fördermaßnahmen (barrierefreier Umbau von Bushaltestellen) lag 2015 bei 100.000 EUR pro Antrag. Da der Ausbau eines Haltepunktes umgerechnet ca. 30.000 bis 40.000 EUR kostet, müssen mehrere Haltestellen zusammengefasst. Ein vorgezogener Ausbau der Bushaltestelle im Bereich der Werkstätten der Behindertenhilfe Wetterau würde ein Verlust von Zuschüssen bedeuten.

 

zu 3.

Mit dem Umbau der Bushaltestellen kann frühestens 4 Monate nach Eingang des Förderbescheides begonnen werden. Jedoch frühestens ab 2022.