Herr Demirok berichtete, dass bei seinem Verwandten eine Gebühr in Höhe von 93,00 € für eine Aufenthaltsverlängerung erhoben wurde. Recherchen von Herr Demirok zufolge, bestehe allerdings ein Assoziationsabkommen mit der Türkei, welches in Paragraf 52a besagt, dass für eine Aufenthaltsverlängerung nur 28,80 € erhoben werden dürfen. Erst nach mehrmaligen Anfragen wurde die Differenz seitens der Ausländerbehörde zurückerstattet.

 

Es soll geklärt werden, ob es sich hierbei um einen Einzelfall handelt, ggf. wird die Ausländerbehörde kontaktiert.