Beschluss: zurückgestellt

Beschlussentwurf:

Die Stadtverordnetenversammlung fordert den Magistrat dazu auf, im letzten Bauabschnitt des Baugebiets am Steinernen Kreuz mindestens 20 Sozialwohnungen (gemäß Landesrichtlinie für soziale Wohnraumförderung) zu bauen. Für Bau und Betrieb des Vorhabens sollen geeignete öffentliche oder genossenschaftliche Träger gefunden werden. Dies dient der nachhaltigen Schaffung von bezahlbaren Wohnraum. Bei Verkauf des Grundstücks soll die Stadt für die Erfüllung der wichtigen städtebaulichen Aufgabe einen Nachlass gewähren.

Maximal die Hälfte der Wohnungen können dabei nach den Richtlinien des Programms für mittlere Einkommen erstellt werden.

 

Antragsteller Weiberg fordert die „Zurückstellung“ des Antrags. Er sieht den Antrag erst erledigt, wenn im Baugebiet „Steinernen Kreuzweg“ - im Bereich WA5 - der soziale Wohnungsbau abgeschlossen ist. Somit stellt der Haupt- und Finanzausschuss den Antrag zurück.


Abstimmungsergebnis: