Beschlussentwurf:
Die
Stadtverordnetenversammlung fordert den Magistrat dazu auf, im letzten
Bauabschnitt des Baugebiets am Steinernen Kreuz mindestens 20 Sozialwohnungen
(gemäß Landesrichtlinie für soziale Wohnraumförderung) zu bauen. Für Bau und
Betrieb des Vorhabens sollen geeignete öffentliche oder genossenschaftliche
Träger gefunden werden. Dies dient der nachhaltigen Schaffung von bezahlbaren Wohnraum.
Bei Verkauf des Grundstücks soll die Stadt für die Erfüllung der wichtigen
städtebaulichen Aufgabe einen Nachlass gewähren.
Maximal die Hälfte
der Wohnungen können dabei nach den Richtlinien des Programms für mittlere Einkommen
erstellt werden.
Antragsteller
Weiberg fordert die „Zurückstellung“ des Antrags. Er sieht den Antrag erst
erledigt, wenn im Baugebiet „Steinernen Kreuzweg“ - im Bereich WA5 - der soziale
Wohnungsbau abgeschlossen ist. Somit stellt der Haupt- und Finanzausschuss den
Antrag zurück.
Abstimmungsergebnis: