·         Frau Jetty Sabandar wurde im März erneut zur stellvertretenden Vorsitzenden des agah-Vorstandes gewählt.

·         Einladung zur agah-Plenarsitzung am 15.06.2019 in Bad Hersfeld.

 

Auf die Frage von Herrn Bernd Baier hin, werden folgende Erklärungen gemacht:

·         Wahlen zum Ausländerbeirat stünden für November 2020 an.

·         Die Ausländerbeiratswahlen würden alle fünf Jahre durchgeführt werden.

·         Wahlberechtigt seien alle Einwohner ab 18 Jahre mit ausländischem Pass (keine doppelte Staatsbürgerschaft) incl. EU-Bürger

·         Deutsch-ausländische Doppelstaatler und Personen, die in Deutschland eingebürgert wurden, würden über das passive Wahlrecht verfügen. Das bedeute, dass sie auf einer von den ausländischen Einwohnern aufgestellten Liste kandidieren dürften, sich selbst aber nicht an der Wahl durch Stimmabgabe beteiligen dürften.

·         Somit könnten:

o    Ausländer/innen

o    deutsche Doppelstaatler und

o    eingebürgerte Deutsche ausländischer Herkunft

in den Ausländerbeirat gewählt werden, wenn sie

o    das 18. Lebensjahr vollendet haben und

o    seit mindestens sechs Monaten in der jeweiligen Kommune bzw. im Landkreis mit Hauptwohnsitz gemeldet sind.

·         Auch EU-Bürger dürften an Ausländerbeiratswahlen teilnehmen, diese würden aber mangels Interesse, weil sie das kommunale Wahlrecht hätten, meistens sich nicht an den Ausländerbeiratswahlen beteiligen, was die ohnehin geringe Wahlbeteiligung weiter vermindere

·         Das kommunale Wahlrecht für Ausländer werde natürlich favorisiert, sei aber noch nicht

möglich.

 

Vorsitzender Kaplan schließt die Sitzung um 19:45 mit Dankesworten an die Anwesenden.