Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

1.     Der Bebauungsplan Nr. 89 „Steinern Kreuzweg“ in Friedberg – Kernstadt wird  gem. § 1 (8) BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren geändert. Das Planverfahren erhält die Bezeichnung Bebauungsplan Nr. 89 „Steinern Kreuzweg“ in Friedberg – Kernstadt, 1. Änderung. Der Geltungsbereich der Änderung ist im anliegenden Lageplan dargestellt (Anlage 1 der Vorlage).

 

2.     Mit dem vorliegenden Entwurf des Bebauungsplans Nr. 89 „Steinern Kreuzweg“, 1. Änderung einschließlich der Begründung (Anlage 2 und 3 der Vorlage) wird die öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB durchgeführt. Die Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB werden gem. § 4a (2) BauGB gleichzeitig mit der Auslegung eingeholt.


Abstimmungsergebnis: