Ortsvorsteher Dr. Rack gibt eine Zwischennachricht der Straßenverkehrsbehörde zur Kenntnis: Im Februar gab es wie angekündigt einen Ortstermin und gleichzeitig wurden Zählungen (querende Fußgänger + Fahrzeuge) vorgenommen, welche für das Einrichten eines Fußgängerüberweges Voraussetzung sind. Auch wird parallel die Möglichkeit einer Querungshilfe besprochen. Diese ist nicht an Querungszahlen gebunden, sondern nur an baulichen bzw. örtlichen Gegebenheiten. Da die Wetteraustraße in diesem Bereich eine Landesstraße ist, ist die Stadt Friedberg nicht alleiniger Entscheidungsträger, sondern das Land Hessen, hier: Hessen Mobil, muss involviert werden. Anzumerken ist noch, dass bei positiver Entscheidung die erforderlichen Mittel für das Einrichten eines Fußgängerüberweges oder einer Querungshilfe erst beantragt und genehmigt werden müssen.