Sitzung: 11.04.2019 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 40, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 16-21/1035
Stadtverordnetenvorsteher Hollender und Stadtverordneter Wagner verlassen aufgrund § 25 HGO – Widerstreit der Interessen – den Sitzungssaal. Stellv. Stadtverordnetenvorsteher Wagner übernimmt die Sitzungsleitung.
Beschluss:
A) Behandlung der Anregungen aus der öffentlichen
Auslegung
(Anmerkung: In der Anlage 1
der Vorlage sind die aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2
BauGB i.V.m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 und § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB sowie der
Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
i.V.m. § 13 BauGB eingegangenen Stellungnahmen jeweils dem Beschlussvorschlag
mit Begründung sowie allgemeinen Anmerkungen zu vorgebrachten Hinweisen
gegenübergestellt.
Die im Zuge der vorliegenden Planung berührten Belange werden in die
Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander
nach § 1 Abs. 7 BauGB eingestellt.)
- Stellungnahme des
Wetteraukreises (29.01.2019)
Beschluss zu 1
Die vorgetragenen Bedenken werden zur
Kenntnis genommen.
Auf der Ebene der verbindlichen
Bauleitplanung besteht kein weiterer Handlungsbedarf.
Beschluss zu 2:
Der Forderung wird Rechnung getragen und wird
zur weiteren Berücksichtigung als entsprechender Hinweis in die Planunterlagen
aufgenommen.
Beschluss zu 3:
Der Forderung wird durch Überarbeitung und
Austausch der Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung Rechnung getragen.
- Stellungnahme der
OVAGNetz (29.01.2019)
Beschluss:
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
- Regierungspräsidium
Darmstadt – Kampfmittelräumdienst (12.02.2019)
Beschluss:
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und
durch Aufnahme eines entsprechenden Hinweises in den Bebauungsplanentwurf
berücksichtigt.
- Bürger 30.01.2019
Beschluss zu 1:
Die Bedenken werden zur Kenntnis genommen.
Auf der Ebene der Bauleitplanung besteht kein Handlungsbedarf.
Beschluss zu 2:
Die Bedenken werden zur Kenntnis genommen.
Auf der Ebene der Bauleitplanung besteht kein Handlungsbedarf.
Beschluss zu 3:
Die Bedenken werden zur Kenntnis genommen.
Auf der Ebene der Bauleitplanung besteht kein Handlungsbedarf.
Beschluss zu 4:
Die Bedenken werden zur Kenntnis genommen.
Auf der Ebene der Bauleitplanung besteht kein Handlungsbedarf.
- Bürger 29.01.2019
Beschluss zu 1:
Die Bedenken werden zur Kenntnis genommen.
Auf der Ebene der Bauleitplanung besteht kein Handlungsbedarf.
Beschluss zu 2:
Die Bedenken werden zur Kenntnis genommen.
Auf der Ebene der Bauleitplanung besteht kein Handlungsbedarf.
Beschluss zu 3:
Die Bedenken werden zur Kenntnis genommen.
Auf der Ebene der Bauleitplanung besteht kein Handlungsbedarf.
Beschluss zu 4:
Die Bedenken werden zur Kenntnis genommen.
Auf der Ebene der Bauleitplanung besteht kein Handlungsbedarf.
Beschluss zu 5:
Die Bedenken werden zur Kenntnis genommen.
Auf der Ebene der Bauleitplanung besteht kein Handlungsbedarf.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Ja 40 Nein 0 Enthaltung 0
Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) BauGB
1. Der vorliegende Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 24 "Am Pfaffenbrunnen" in Friedberg – Kernstadt, 3. Änderung, wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
2.
Die
gemäß § 9 (4) BauGB in Verbindung mit § 91 (3) Satz 1 HBO als Festsetzung in
den Bebauungsplanentwurf aufgenommenen bauordnungsrechtlichen Festsetzungen
gemäß § 91 (1) HBO werden ebenfalls beschlossen.
3. Der vorliegende Entwurf der Begründung des Bebauungsplanes Nr. 24"Am Pfaffenbrunnen" in Friedberg – Kernstadt, 3. Änderung, wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis: