Beschluss:

 

A)    Behandlung der Anregungen aus der öffentlichen Auslegung

(Anmerkung: In der Anlage 1 der Vorlage sind die aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 und § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 BauGB eingegangenen Stellungnahmen jeweils dem Beschlussvorschlag mit Begründung sowie allgemeinen Anmerkungen zu vorgebrachten Hinweisen gegenübergestellt.

Die im Zuge der vorliegenden Planung berührten Belange werden in die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander nach § 1 Abs. 7 BauGB eingestellt.)

 

1.   Stellungnahme des Wetteraukreises (29.01.2019)

 

Beschluss zu 1

 

Die vorgetragenen Bedenken werden zur Kenntnis genommen.

Auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung besteht kein weiterer Handlungsbedarf.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen

Ja  9  Nein  0  Enthaltung  0

 

Beschluss zu 2:

 

Der Forderung wird Rechnung getragen und wird zur weiteren Berücksichtigung als entsprechender Hinweis in die Planunterlagen aufgenommen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen

Ja  9  Nein  0  Enthaltung  0

 

Beschluss zu 3:

 

Der Forderung wird durch Überarbeitung und Austausch der Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung Rechnung getragen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen

Ja  9  Nein  0  Enthaltung  0

 

2.   Stellungnahme der OVAGNetz (29.01.2019)

 

Beschluss:

 

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen

Ja  9  Nein  0  Enthaltung  0

 

3.   Regierungspräsidium Darmstadt – Kampfmittelräumdienst (12.02.2019)

 

Beschluss:

 

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und durch Aufnahme eines entsprechenden Hinweises in den Bebauungsplanentwurf berücksichtigt.

 

4.   Bürger 30.01.2019

 

Beschluss zu 1:

 

Die Bedenken werden zur Kenntnis genommen. Auf der Ebene der Bauleitplanung besteht kein Handlungsbedarf.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen

Ja  9  Nein  0  Enthaltung  0

 

Beschluss zu 2:

 

Die Bedenken werden zur Kenntnis genommen. Auf der Ebene der Bauleitplanung besteht kein Handlungsbedarf.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen

Ja  9  Nein  0  Enthaltung  0

 

Beschluss zu 3:

 

Die Bedenken werden zur Kenntnis genommen. Auf der Ebene der Bauleitplanung besteht kein Handlungsbedarf.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen

Ja  9  Nein  0  Enthaltung  0

 

Beschluss zu 4:

 

Die Bedenken werden zur Kenntnis genommen. Auf der Ebene der Bauleitplanung besteht kein Handlungsbedarf.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen

Ja  9  Nein  0  Enthaltung  0

 

5.   Bürger 29.01.2019

 

Beschluss zu 1:

 

Die Bedenken werden zur Kenntnis genommen. Auf der Ebene der Bauleitplanung besteht kein Handlungsbedarf.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen

Ja  9  Nein  0  Enthaltung  0

 

Beschluss zu 2:

 

Die Bedenken werden zur Kenntnis genommen. Auf der Ebene der Bauleitplanung besteht kein Handlungsbedarf.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen

Ja  9  Nein  0  Enthaltung  0

 

Beschluss zu 3:

 

Die Bedenken werden zur Kenntnis genommen. Auf der Ebene der Bauleitplanung besteht kein Handlungsbedarf.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen

Ja  9  Nein  0  Enthaltung  0

 

Beschluss zu 4:

 

Die Bedenken werden zur Kenntnis genommen. Auf der Ebene der Bauleitplanung besteht kein Handlungsbedarf.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen

Ja  9  Nein  0  Enthaltung  0

 

Beschluss zu 5:

 

Die Bedenken werden zur Kenntnis genommen. Auf der Ebene der Bauleitplanung besteht kein Handlungsbedarf.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen

Ja  9  Nein  0  Enthaltung  0

 

 

Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) BauGB

 

1.     Der vorliegende Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 24 "Am Pfaffenbrunnen" in Friedberg – Kernstadt,  3. Änderung, wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.

2.     Die gemäß § 9 (4) BauGB in Verbindung mit § 91 (3) Satz 1 HBO als Festsetzung in den Bebauungsplanentwurf aufgenommenen bauordnungsrechtlichen Festsetzungen gemäß § 91 (1) HBO werden ebenfalls beschlossen.

3.     Der vorliegende Entwurf der Begründung des Bebauungsplanes Nr. 24"Am Pfaffenbrunnen" in Friedberg – Kernstadt, 3. Änderung,  wird beschlossen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen

Ja  8  Nein  0  Enthaltung  1