Sitzung: 21.02.2019 Stadtverordnetenversammlung
Erste Stadträtin Götz teilt gemäß § 7 der Haushaltssatzung mit, dass im
4. Quartal 2018 nur eine unerhebliche überplanmäßige Aufwendung vom Magistrat
beschlossen wurde. Hierbei handelt es sich um eine Aufwendung in Höhe von
14.000 EUR für eine Baumaßnahme zur Feldwegesanierung.