Erste Stadträtin Götz teilt gemäß § 7 der Haushaltssatzung mit, dass im 4. Quartal 2018 nur eine unerhebliche überplanmäßige Aufwendung vom Magistrat beschlossen wurde. Hierbei handelt es sich um eine Aufwendung in Höhe von 14.000 EUR für eine Baumaßnahme zur Feldwegesanierung.