Erste Stadträtin Götz teilt mit, dass der Kreistag des Wetteraukreises am Vortag entschieden hat, zukünftig die Flüchtlingsunterbringung selbst zu betreiben, „solange keine Notsituation eintritt“. Der Kreisausschuss wurde beauftragt, in die bestehenden Mietverhältnisse der Kommunen zur Flüchtlingsunterbringung vor Ort einzutreten bzw. bei Bedarf mit Kommunen, die Eigentum geschaffen haben, Mietverträge abzuschließen. Die Umsetzung beginnt ab sofort und soll am 31.12.2019 enden.