Erste Stadträtin Götz teilt mit, dass der Antrag zuständigkeitshalber an den Wetteraukreis weitergeleitet wurde. Von dort erfolgte die Mitteilung, dass grundsätzlich gegen eine LED-Beleuchtung nichts einzuwenden ist, solange die Verkehrsteilnehmer nicht geblendet werden. Zunächst ist nun städtischerseits über die Umsetzung der bestehenden Planung für den weiteren Ausbau des Radwegs zu entscheiden (letztes Teilstück im Anschluss an den Radweg von Bad Nauheim nach Friedberg), von dem der Standort der LED-Beleuchtung abhängig ist. In der hauptamtlichen Magistratsspitze besteht diesbezüglich bereits Einigkeit. Auf dieser Grundlage müssen nun letzte planungs- und baurechtliche Detailabstimmungen zwischen Straßenverkehrsbehörde und Stadtbauamt sowie anschließend ein Ortstermin mit den Fachbehörden Hessen Mobil, Regionaler Verkehrsdienst Wetterau, dem Stadtbauamt und den Straßenverkehrsbehörden des Kreises und der Stadt stattfinden. Über den weiteren Fortgang der Angelegenheit wird zu gegebener Zeit im Ausschuss für Energie, Wirtschaft und Verkehr berichtet.