Ortsvorsteher Haas teilt dem Ortsbeirat mit, dass es eine Antwort der Stadtverwaltung auf den o. g. gestellten Antrag des Ortsbeirates Ossenheim gibt und verliest diese:

„Das Versetzen des Zeichens mit der Begründung widerrechtliches Parken auf dem Gehweg zu verhindern kann nicht zugestimmt werden, da dies kein geeignetes Mittel ist. Es würde ein Präzedenzfall geschaffen werden und als Folge dessen müssten auch andere Bereiche durch solche o.ä. Mittel von widerrechtlich parkenden Fahrzeugen freigehalten werden. Falschparker sind entsprechend ordnungsrechtlich zu belangen oder bei der Ordnungsbehörde schriftlich zur Anzeige zu bringen.“