Erste Stadträtin Götz teilt mit, dass die beantragte Genehmigung für die im Wirtschaftsplan 2019 des Eigenbetriebes „Entsorgungsbetriebe der Stadt Friedberg“ festgesetzten Kreditaufnahmen und Liquiditätskredite erteilt wurde.

 

Erste Stadträtin Götz teilt des Weiteren mit, dass die Kommunalaufsicht angesichts der noch ausstehenden Abschlüsse der Jahre 2015 bis 2017 auf die Vorgabe des § 27 EigBGes verwiesen hat. Der Jahresabschluss 2015 wird derzeit geprüft und im Frühjahr 2019 den Gremien zur Feststellung vorgelegt. Die Aufstellung der Jahresabschlüsse 2016 - 2018 wurde im Oktober 2018 beauftragt.