Sitzung: 21.02.2019 Stadtverordnetenversammlung
Vorlage: 16-21/1005
Bürgermeister
Antkowiak beantwortet die Anfrage der SPD-Fraktion wie folgt:
1.)
Sind mittlerweile
Detailunterlagen zu diesem seitens der Kirchengemeinde für möglich gehaltenen
Bauvorhaben dem o.g. städtischen Amt als „Bauvoranfrage“ zur Prüfung vorgelegt
worden? Falls ja, wie ist der konkrete Sachstand und die Position des Amt für
Stadtentwicklung, Liegenschaften und Rechtswesen dazu unter Berücksichtigung
der Aussage Bürgermeister Antkowiaks (03.07.), dass ein viergruppiger Neubau
neben dem Altbau „kein Außengelände“ zur Verfügung hätte.
zu 1.)
Die
Kirchengemeinde hat ein Raumprogramm sowie zwei Grobskizzen für den Neubau
einer fünfgruppigen Einrichtung auf dem östlichen Außengelände des Grundstücks
Wintersteinstraße 39 vorgelegt. Seitens des Amtes für Stadtentwicklung,
Liegenschaften und Rechtswesen wurden die vorgelegten Unterlagen überprüft und
vertiefend untersucht. Mit dem Ergebnis ist seitens der Stadt eine Bauvoranfrage
bei der Bauaufsicht des Wetteraukreises gestellt worden. Die Bauvoranfrage ist
noch nicht beschieden.
2.)
Haben diesbezügliche
Gespräche und/oder Schriftwechsel mit der Denkmalschutzbehörde (Untere DSchB)
stattgefunden? Falls ja, mit welchem Ergebnis?
zu. 2.)
Kontakte
zur Unteren Denkmalschutzbehörde haben nicht stattgefunden. Die Möglichkeit
des Abbruchs einer dem Bestandsgebäude
zugehörigen Wandscheibe auf dem Außengelände wurde im Rahmen der Bauvoranfrage
abgefragt. Der jetzige Eigentümer des Bestandsgebäudes, die Evangelische
Kirchengemeinde, beabsichtigt derzeit keinen Abbruch des Gebäudes, so dass auch
keine weitere Notwendigkeit für eine Befassung gegeben ist.
3.)
Kontaktaufnahme
vorausgesetzt, stellt sich zudem die Frage, ob auch die Möglichkeit erörtert
wurde, diesem „Gebäude mit konstruktiven Schwächen bereits aus der Ausführungszeit
1971-1975“ (so ein Zitat aus dem Gebäudegutachten, vorgetragen von Stadtrat
Fenske am 03.07.) die Einstufung als Einzelkulturdenkmal ggf. wieder
abzuerkennen?
zu 3.)
Beantwortung
entfällt wegen negativer Beantwortung der Frage 2.
4.)
Sofern Kontakt, wurde
auch abgeklärt, welche Voraussetzungen für die Denkmalschutzbehörde gegeben
sein müssen, um ggf. auch ein Denkmal zum Abriss frei zu geben?
zu 4.)
Beantwortung
entfällt wegen negativer Beantwortung der Frage 2.
5.)
Nach Bericht in der
Wetterauer Zeitung vom 25. Januar 2019 spiegeln für den Architekten „die
wellenförmigen Wandelemente (der KiTa) …. die Berg-Tal-Berg-Struktur im Hintergrund
wider: Die Form der Bodenwelle antwortet auf die Struktur des Johannisbergs“.
Aufgrund dieses Landschaftsbezugs wurde seitens des Landesamts für
Denkmalpflege die Eintragung des Baus als Kulturdenkmal vorgenommen. Durch
Bauten in der Nachbarschaft ist diese Sichtbeziehung jedoch zerstört – kann das
angesichts der Gebäudeschwächen die Einschätzung der Denkmalschutzbehörden
(KiTa = Kulturdenkmal) verändern?
zu 5.)
Die
Beantwortung dieser Frage obliegt ggf. der Unteren Denkmalschutzbehörde. Die
Planungen der Stadt sind nicht berührt.
6.)
Gibt es tatsächlich
noch diese Option „Wintersteinstraße oder Taunusstraße“? Falls ja, wie ist der
Sachstand der Gespräche mit der örtlichen Kirchenführung?
zu 6.)
Derzeit
laufen die Planungen der Stadt zweigleisig, also nicht alternativ, sondern
kumulativ für beide potentiellen Standorte.
Hierbei
ist zu berücksichtigen, dass der Standort Taunusstraße die Errichtung einer
sechsgruppigen Einrichtung mit einem entsprechenden Außengelände ermöglichen
würde.
Auf
dem Gelände Wintersteinstraße wäre hingegen (eine positive Bescheidung der
Bauvoranfrage vorausgesetzt) die Errichtung einer fünfgruppigen Einrichtung auf
einem deutlich kleineren Gelände möglich.
Davon unabhängig wird gerade geprüft die KITA Taunustrasse an einen
freien Träger zu übergeben, da dies u.U. auch kostengünstiger für die Stadt
ist. Eine entsprechende Vorlage wird für die April-Sitzung vorbereitet.
Soweit hier ein Vergabeverfahren erfolgt, wovon derzeit ausgegangen
wird, könnte sich die Evangelische Kirche hieran beteiligen, wenn ein Neubau in
der Wintersteinstraße scheitert.
7.)
Von welchem Zeitpunkt
einer KiTa-Errichtung und Inbetriebnahme – da oder dort – ist auszugehen?
zu 7.)
Unter
der Voraussetzung, dass die notwendigen Haushaltsmittel bereitstehen (für den
Neubau einer Kita an der Wintersteinstraße sind derzeit im Investitionsprogramm
noch keine Mittel eingeplant), ist von einer Realisierung einer der beiden
Standorte in 2021 auszugehen.
8.)
Für den Fall einer
Inbetriebnahme nach dem 01.08.2020: welche Überbrückungsmöglichkeiten für
Eltern und KiTa-Personal kann Stadt Friedberg nach dem 31.07.2020 ggf. anbieten?
zu 8.)
In der Verwaltung werden derzeit mit Hochdruck mehrere Möglichkeiten
geprüft und rechtzeitig zu den Haushaltsplanberatungen 2020 angemeldet.
9.)
Gibt es irgendeinen
rechtlichen Vorbehalt, den Stadtverordneten das von Stadt und Kirchengemeinde
verabredete und eingeholte KiTa-Gebäudegutachten Wintersteinstraße
vorzuenthalten? Falls nicht, sollte es zur Verfügung gestellt werden.
zu 9.)
Auftraggeber
des Gutachtens ist die Evangelische Kirchengemeinde, so dass die Stadt es nicht
verbreiten darf.