Bürgermeister Antkowiak beantwortet die Anfrage der SPD-Fraktion wie folgt:

 

1.)     Sind mittlerweile Detailunterlagen zu diesem seitens der Kirchengemeinde für möglich gehaltenen Bauvorhaben dem o.g. städtischen Amt als „Bauvoranfrage“ zur Prüfung vorgelegt worden? Falls ja, wie ist der konkrete Sachstand und die Position des Amt für Stadtentwicklung, Liegenschaften und Rechtswesen dazu unter Berücksichtigung der Aussage Bürgermeister Antkowiaks (03.07.), dass ein viergruppiger Neubau neben dem Altbau „kein Außengelände“ zur Verfügung hätte.

 

zu 1.)

Die Kirchengemeinde hat ein Raumprogramm sowie zwei Grobskizzen für den Neubau einer fünfgruppigen Einrichtung auf dem östlichen Außengelände des Grundstücks Wintersteinstraße 39 vorgelegt. Seitens des Amtes für Stadtentwicklung, Liegenschaften und Rechtswesen wurden die vorgelegten Unterlagen überprüft und vertiefend untersucht. Mit dem Ergebnis ist seitens der Stadt eine Bauvoranfrage bei der Bauaufsicht des Wetteraukreises gestellt worden. Die Bauvoranfrage ist noch nicht beschieden.

 

2.)     Haben diesbezügliche Gespräche und/oder Schriftwechsel mit der Denkmalschutzbehörde (Untere DSchB) stattgefunden? Falls ja, mit welchem Ergebnis?

 

zu. 2.)

Kontakte zur Unteren Denkmalschutzbehörde haben nicht stattgefunden. Die Möglichkeit des  Abbruchs einer dem Bestandsgebäude zugehörigen Wandscheibe auf dem Außengelände wurde im Rahmen der Bauvoranfrage abgefragt. Der jetzige Eigentümer des Bestandsgebäudes, die Evangelische Kirchengemeinde, beabsichtigt derzeit keinen Abbruch des Gebäudes, so dass auch keine weitere Notwendigkeit für eine Befassung gegeben ist.

 

3.)     Kontaktaufnahme vorausgesetzt, stellt sich zudem die Frage, ob auch die Möglichkeit erörtert wurde, diesem „Gebäude mit konstruktiven Schwächen bereits aus der Ausführungszeit 1971-1975“ (so ein Zitat aus dem Gebäudegutachten, vorgetragen von Stadtrat Fenske am 03.07.) die Einstufung als Einzelkulturdenkmal ggf. wieder abzuerkennen?

 

zu 3.)

Beantwortung entfällt wegen negativer Beantwortung der Frage 2.

 

4.)     Sofern Kontakt, wurde auch abgeklärt, welche Voraussetzungen für die Denkmalschutzbehörde gegeben sein müssen, um ggf. auch ein Denkmal zum Abriss frei zu geben?

 

zu 4.)

Beantwortung entfällt wegen negativer Beantwortung der Frage 2.

 

5.)     Nach Bericht in der Wetterauer Zeitung vom 25. Januar 2019 spiegeln für den Architekten „die wellenförmigen Wandelemente (der KiTa) …. die Berg-Tal-Berg-Struktur im Hintergrund wider: Die Form der Bodenwelle antwortet auf die Struktur des Johannisbergs“. Aufgrund dieses Landschaftsbezugs wurde seitens des Landesamts für Denkmalpflege die Eintragung des Baus als Kulturdenkmal vorgenommen. Durch Bauten in der Nachbarschaft ist diese Sichtbeziehung jedoch zerstört – kann das angesichts der Gebäudeschwächen die Einschätzung der Denkmalschutzbehörden (KiTa = Kulturdenkmal) verändern?

 

zu 5.)

Die Beantwortung dieser Frage obliegt ggf. der Unteren Denkmalschutzbehörde. Die Planungen der Stadt sind nicht berührt.

 

6.)     Gibt es tatsächlich noch diese Option „Wintersteinstraße oder Taunusstraße“? Falls ja, wie ist der Sachstand der Gespräche mit der örtlichen Kirchenführung?

 

zu 6.)

Derzeit laufen die Planungen der Stadt zweigleisig, also nicht alternativ, sondern kumulativ für beide potentiellen Standorte.

Hierbei ist zu berücksichtigen, dass der Standort Taunusstraße die Errichtung einer sechsgruppigen Einrichtung mit einem entsprechenden Außengelände ermöglichen würde.

Auf dem Gelände Wintersteinstraße wäre hingegen (eine positive Bescheidung der Bauvoranfrage vorausgesetzt) die Errichtung einer fünfgruppigen Einrichtung auf einem deutlich kleineren Gelände möglich.

 

Davon unabhängig wird gerade geprüft die KITA Taunustrasse an einen freien Träger zu übergeben, da dies u.U. auch kostengünstiger für die Stadt ist. Eine entsprechende Vorlage wird für die April-Sitzung vorbereitet.

Soweit hier ein Vergabeverfahren erfolgt, wovon derzeit ausgegangen wird, könnte sich die Evangelische Kirche hieran beteiligen, wenn ein Neubau in der Wintersteinstraße scheitert.

 

7.)     Von welchem Zeitpunkt einer KiTa-Errichtung und Inbetriebnahme – da oder dort – ist auszugehen?

 

zu 7.)

Unter der Voraussetzung, dass die notwendigen Haushaltsmittel bereitstehen (für den Neubau einer Kita an der Wintersteinstraße sind derzeit im Investitionsprogramm noch keine Mittel eingeplant), ist von einer Realisierung einer der beiden Standorte in 2021 auszugehen.

 

8.)     Für den Fall einer Inbetriebnahme nach dem 01.08.2020: welche Überbrückungsmöglichkeiten für Eltern und KiTa-Personal kann Stadt Friedberg nach dem 31.07.2020 ggf. anbieten?

 

zu 8.)

In der Verwaltung werden derzeit mit Hochdruck mehrere Möglichkeiten geprüft und rechtzeitig zu den Haushaltsplanberatungen 2020 angemeldet.

 

9.)     Gibt es irgendeinen rechtlichen Vorbehalt, den Stadtverordneten das von Stadt und Kirchengemeinde verabredete und eingeholte KiTa-Gebäudegutachten Wintersteinstraße vorzuenthalten? Falls nicht, sollte es zur Verfügung gestellt werden.

 

zu 9.)

Auftraggeber des Gutachtens ist die Evangelische Kirchengemeinde, so dass die Stadt es nicht verbreiten darf.