Sitzung: 21.02.2019 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 43, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 16-21/0972
Stadtverordnetenvorsteher Hollender verweist auf § 25 HGO.
Beschluss:
1.
Für
die Fläche zwischen der Straße „Am Kindergarten“ und der „Fauerbacher Straße“
bestehend aus den Anwesen „Am Kindergarten 10“ und „Fauerbacher Straße 86“
wird ein Bebauungsplan gem. § 30 BauGB
aufgestellt, der mindestens Festsetzungen über die Art und das Maß der
baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen
Verkehrsflächen enthält. Die Grundstücke Flur 9, Flurstücke 113/1, 108/2, 108/3
sind Bestandteil des Geltungsbereichs Teil 1. Das Grundstück Flur 9, Flurstück
105/1 ist Bestandteil des Geltungsbereichs Teil 2. Die Grenze der beiden
Geltungsbereiche ist im anliegenden Lageplan (Anlage 1) dargestellt; dieser
Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses. Der Bebauungsplan erhält die
Bezeichnung Nr. 95 „Nachverdichtung – Am Kindergarten 4-10“ in Friedberg –
Kernstadt.
2.
Der Bebauungsplan wird gemäß § 13 a BauGB im
beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 (4)
BauGB aufgestellt.
3.
Mit dem vorliegenden städtebaulichen Entwurf
(Anlage 2) wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1)
BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB
durchgeführt.
Abstimmungsergebnis: