Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 43, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Stadtverordnetenvorsteher Hollender verweist auf § 25 HGO.

 

Beschluss:

1.     Für die Fläche zwischen der Straße „Am Kindergarten“ und der „Fauerbacher Straße“ bestehend aus den Anwesen „Am Kindergarten 10“ und „Fauerbacher Straße 86“ wird  ein Bebauungsplan gem. § 30 BauGB aufgestellt, der mindestens Festsetzungen über die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen enthält. Die Grundstücke Flur 9, Flurstücke 113/1, 108/2, 108/3 sind Bestandteil des Geltungsbereichs Teil 1. Das Grundstück Flur 9, Flurstück 105/1 ist Bestandteil des Geltungsbereichs Teil 2. Die Grenze der beiden Geltungsbereiche ist im anliegenden Lageplan (Anlage 1) dargestellt; dieser Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Nr. 95 „Nachverdichtung – Am Kindergarten 4-10“ in Friedberg – Kernstadt.

2.     Der Bebauungsplan wird gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 (4) BauGB aufgestellt.

3.     Mit dem vorliegenden städtebaulichen Entwurf (Anlage 2) wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB durchgeführt.


Abstimmungsergebnis: