Sitzung: 07.02.2019 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 16-21/0972
Mitglied
Güssgen-Ackva erkundigt sich, ob die zusätzlich entstehende Verkehrsbelastung
beachtet wird. Bürgermeister Antkowiak erläutert, dass die Problematik bekannt
ist und zukünftig eine Lösung mit den betroffenen Ämtern gesucht werde. Zudem
wird seitens des Investors ein Verkehrsgutachten erstellt.
Beschluss:
1.
Für
die Fläche zwischen der Straße „Am Kindergarten“ und der „Fauerbacher Straße“
bestehend aus den Anwesen „Am Kindergarten 10“ und „Fauerbacher Straße 86“
wird ein Bebauungsplan gem. § 30 BauGB
aufgestellt, der mindestens Festsetzungen über die Art und das Maß der
baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen
Verkehrsflächen enthält. Die Grundstücke Flur 9, Flurstücke 113/1, 108/2, 108/3
sind Bestandteil des Geltungsbereichs Teil 1. Das Grundstück Flur 9, Flurstück
105/1 ist Bestandteil des Geltungsbereichs Teil 2. Die Grenze der beiden
Geltungsbereiche ist im anliegenden Lageplan (Anlage 1) dargestellt; dieser
Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses. Der Bebauungsplan erhält die
Bezeichnung Nr. 95 „Nachverdichtung – Am Kindergarten 4-10“ in Friedberg –
Kernstadt.
2.
Der Bebauungsplan wird gemäß § 13 a BauGB im
beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 (4)
BauGB aufgestellt.
3.
Mit dem vorliegenden städtebaulichen Entwurf
(Anlage 2) wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1)
BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB
durchgeführt.
Abstimmungsergebnis: