Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Mitglied Güssgen-Ackva erkundigt sich, ob die zusätzlich entstehende Verkehrsbelastung beachtet wird. Bürgermeister Antkowiak erläutert, dass die Problematik bekannt ist und zukünftig eine Lösung mit den betroffenen Ämtern gesucht werde. Zudem wird seitens des Investors ein Verkehrsgutachten erstellt.

 

Beschluss:

 

1.   Für die Fläche zwischen der Straße „Am Kindergarten“ und der „Fauerbacher Straße“ bestehend aus den Anwesen „Am Kindergarten 10“ und „Fauerbacher Straße 86“ wird  ein Bebauungsplan gem. § 30 BauGB aufgestellt, der mindestens Festsetzungen über die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen enthält. Die Grundstücke Flur 9, Flurstücke 113/1, 108/2, 108/3 sind Bestandteil des Geltungsbereichs Teil 1. Das Grundstück Flur 9, Flurstück 105/1 ist Bestandteil des Geltungsbereichs Teil 2. Die Grenze der beiden Geltungsbereiche ist im anliegenden Lageplan (Anlage 1) dargestellt; dieser Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Nr. 95 „Nachverdichtung – Am Kindergarten 4-10“ in Friedberg – Kernstadt.

2.   Der Bebauungsplan wird gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 (4) BauGB aufgestellt.

3.   Mit dem vorliegenden städtebaulichen Entwurf (Anlage 2) wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB durchgeführt.

 


Abstimmungsergebnis: