A)    Behandlung der Anregungen aus der öffentlichen Auslegung

(Anmerkung: In der Anlage 1 der Vorlage sind die aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen jeweils dem Beschlussvorschlag mit Begründung sowie allgemeinen Anmerkungen zu vorgebrachten Hinweisen gegenübergestellt.

Die im Zuge der vorliegenden Planung berührten Belange werden in die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander nach § 1 Abs. 7 BauGB eingestellt.)

 

1.   Deutsche Telekom Technik GmbH (05.12.2018)

 

Beschluss zu 1: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen; zur weitergehenden Berücksichtigung bei Bauplanung und Bauausführung wird ein Hinweis auf die bestehenden Telekommunikationsanlagen der Telekom in die Begründung zum Bebauungsplan aufgenommen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen

Ja  9  Nein  0  Enthaltung  0

 

2.   Kreisausschuss des Wetteraukreises, Kreisentwicklung (03.12.2018)

 

Beschluss zu 1: Der Hinweis sowie die grundsätzliche Zustimmung zur vorliegenden Planung werden zur Kenntnis genommen.

 

Beschluss zu 2: Der Hinweis sowie die grundsätzliche Zustimmung zur vorliegenden Planung werden zur Kenntnis genommen

 

Beschluss zu 3: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und wurden, sofern für die Ebene der verbindlichen Bauleitplanung relevant, zur weiteren Berücksichtigung im Rahmen der Erschließungsplanung bereits zum Entwurf in die Begründung zum Bebauungsplan aufgenommen.

 

Beschluss zu 4 und 5: Die Hinweise sowie die grundsätzliche Zustimmung zur vorliegenden Planung werden zur Kenntnis genommen; den Anregungen wird entsprochen.

 

Beschluss zu 6 bis 10: Die Hinweise sowie die grundsätzliche Zustimmung zur vorliegenden Planung werden zur Kenntnis genommen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen

Ja  9  Nein  0  Enthaltung  0

 

 

3.   Magistrat der Stadt Bad Nauheim, Stadtentwicklung (05.12.2018)

 

Beschluss zu 1 und 2: Der Hinweis sowie die grundsätzliche Zustimmung zur vorliegenden Planung werden zur Kenntnis genommen.

 

Beschluss zu 3: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen; der Anregung wurde bereits entsprochen.

 

Beschluss zu 4: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen

Ja  9  Nein  0  Enthaltung  0

 

 

4.   Oberhessische Versorgungsbetriebe AG (13.11.2018)

 

Beschluss zu 1: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen

Ja  9  Nein  0  Enthaltung  0

 

 

5.   ovag Netz GmbH (29.11.2018)

 

Beschluss zu 1: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

 

Beschluss zu 2: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

Beschluss zu 3: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

Beschluss zu 4: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen

Ja  9  Nein  0  Enthaltung  0

 

 

6.   Polizeipräsidium Mittelhessen, Regionaler Verkehrsdienst Wetterau (29.11.2018)

 

Beschluss zu 1: Der Hinweis sowie die grundsätzliche Zustimmung zur vorliegenden Planung werden zur Kenntnis genommen.

 

Beschluss zu 2: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen

Ja  9  Nein  0  Enthaltung  0

 

 

7.   Regierungspräsidium Darmstadt, Dez. 31.2 (03.12.2018)

 

Beschluss zu 1: Die Hinweise sowie die grundsätzliche Zustimmung zur vorliegenden Planung werden zur Kenntnis genommen.

 

Beschluss zu 2: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

Beschluss zu 3: Der Hinweis sowie die grundsätzliche Zustimmung zur vorliegenden Planung werden zur Kenntnis genommen.

 

Beschluss zu 4: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

 

Beschluss zu 5: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

Beschluss zu 6: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

Beschluss zu 7: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

Beschluss zu 8: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen; die Ausführungen in der Begründung zum Bebauungsplan werden entsprechend ergänzt.

 

Beschluss zu 9: Der Anregung wird entsprochen.

 

Beschluss zu 10: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

Beschluss zu 11: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und zur Berücksichtigung bei der weiteren Erschließungsplanung in die Begründung zum Bebauungsplan aufgenommen.

 

Beschluss zu 12: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen

Ja  9  Nein  0  Enthaltung  0

 

 

8.   Regierungspräsidium Darmstadt, Kampfmittelräumdienst (29.11.2018)

 

Beschluss zu 1: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und zur weitergehenden Berücksichtigung durch den Bauherrn in die Begründung zum Bebauungsplan aufgenommen.

 

Beschluss zu 2: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen

Ja  9  Nein  0  Enthaltung  0

 

Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) BauGB

 

1.     Der vorliegende Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 53 "Gewerbegebiet ehemaliger Germaniabrunnen", in Friedberg – Dorheim wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.

2.     Die gemäß § 9 (4) BauGB in Verbindung mit § 91 (3) Satz 1 HBO als Festsetzung in den Bebauungsplan aufgenommenen bauordnungsrechtlichen Festsetzungen gemäß § 91 (1) HBO und die Festsetzungen nach § 37 Abs. 4 Satz 2 HWG  werden ebenfalls beschlossen.

3.     Der vorliegende Entwurf der Begründung des Bebauungsplanes Nr. 53 "Gewerbegebiet ehemaliger Germaniabrunnen" in Friedberg – Dorheim wird beschlossen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen

Ja  9  Nein  0  Enthaltung  0

 


Abstimmungsergebnis: