Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 41, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Stadtverordnetenvorsteher Hollender verweist auf § 25 HGO -Widerstreit der Interessen-.

 

Beschluss:

 

Der Bereitstellung überplanmäßiger Mittel in Höhe von 30.000,-- EUR unter der Kostenstelle 5.120000 IV.-Nr. 5.01619.07 wird zugestimmt. Die Deckung erfolgt aus den Haushaltsresten unter der Kostenstelle 6.630000 IV.-Nr. 6.0613.09.

 


Abstimmungsergebnis: