Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 40, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Die Vorlage 16-21/0814 vom August 2018 wurde auf Hinweis der Ersten Stadträtin im Haupt- und Finanzausschuss am 20.11.2018 in den Ziff. 5 und 6 aktualisiert (vgl. durchgestrichene Passagen).

 

Die Stadtverordnetenversammlung schließt sich der Änderung des Haupt- und Finanzausschusses an und fasst folgenden

 

Beschluss:

 

Das Land Hessen wird aufgefordert, die finanziellen Lasten zur Erhaltung und Sanierung kommunaler Straßen aus Landesmitteln selbst zu tragen oder den Kommunen einen finanziellen Ausgleich aus Landesmitteln für diese Aufgabe zur Verfügung zu stellen, der ihnen die Finanzierung der Sanierungslasten ermöglicht und so die Heranziehung ihrer Bürgerinnen und Bürger in Form von Straßenbeiträgen entbehrlich macht.

 

Bis diese Voraussetzung erfüllt ist, wird bezüglich der Möglichkeit zur Erhebung von Straßenbeiträgen in der Stadt Friedberg (Hessen) folgendes Vorgehen beschlossen:

 

1.     Infolge der städtischen Bemühungen der vergangenen Jahre, Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger infolge der Anwendung der Straßenbeitragssatzung zu vermeiden, ist ein Sanierungsstau eingetreten, der sich im Interesse der Stadt und ihrer Bürgerinnen und Bürger nicht fortsetzen darf, sondern aufgelöst werden muss.

2.     Es wird festgestellt, dass die Einführung der wiederkehrenden Straßenbeitragssatzung einen hohen Zeit- und langfristigen Personalaufwand erfordert. Der Landeszuschuss, der nach dem Gesetz zur Neuregelung der Erhebung von Straßenbeiträgen mit Wirkung vom 7.6.2018 als Anschubunterstützung einmalig bezogen werden kann, bietet hierfür keinen nachhaltigen Ausgleich.

3.     Die Erhebung einmaliger Straßenbeiträge widerspricht dem Gerechtigkeitsempfinden vieler Bürgerinnen und Bürger und trifft daher regelmäßig auf nachhaltige Ablehnung. Ungeachtet der neuen Möglichkeiten zur Ausgestaltung der Beitragszahlung aufgrund des Gesetzes zur Neuregelung der Erhebung von Straßenbeiträgen (seit 7.6.2018 z.B. Stundungsmöglichkeit über 20 Jahre statt seither über 5 Jahre, Zinssatz von maximal 1 % statt seither 3 %) stellt die Erhebung einmaliger Straßenbeiträge daher eine Ultima Ratio für die Ausschöpfung der städtischen Einnahmequellen dar.

4.     Die vielfältigen und langfristigen Auswirkungen eines Verzichts auf die Erhebung von Straßenbeiträgen auf die Haushaltswirtschaft der Stadt (Wegfall von Erträgen, Notwendigkeit des Ausgleichs durch Erhöhung anderer Erträge oder Reduzierung von Aufwendungen oder Kürzung/Streichung von Investitionen) werden zur Kenntnis genommen (Anlage).

5.     Es wird festgestellt, dass im Entwurf des Haushaltsplans 2019 der gesetzlich zwingende Haushaltsausgleich unter der Voraussetzung einer Erhöhung der Grundsteuer B von 490 v.H. auf 590 v.H. knapp erreicht wird, ohne dass hierfür Straßenbeiträge herangezogen werden müssen.

6.     Vor dem Hintergrund der Situation unter Ziffer 5. wird die Satzung über die Erhebung einmaliger Straßenbeiträge (Straßenbeitragssatzung) vom 29.12.2014 aufgehoben, sobald die Beiträge für die grundhafte Erneuerung des Gehwegs in der Dieffenbachstraße erhoben worden sind.

7.     In Abhängigkeit von der weiteren haushaltswirtschaftlichen Entwicklung der Stadt Friedberg (Hessen) bleibt eine künftige neue Entscheidung über die Frage der Erhebung von Straßenbeiträgen vorbehalten, soweit die Erreichung des gesetzesgemäßen Haushaltsausgleichs die Ausschöpfung dieser städtischen Einnahmequelle unabdingbar notwendig macht.

 


Abstimmungsergebnis: