Beschluss: beantwortet

Anfrage:

 

1.   Wie viele Stellen als Betreuerin / Betreuer wurden in den städtischen Kindertagesstätten Friedbergs in den Jahren 2012 bis 2017 jeweils ausgeschrieben und wie entwickelte sich in diesem Zeitraum der Quotient der Bewerbungen je ausgeschriebener Stelle?

1.1.  Gibt es erkennbare Unterschiede in der Entwicklung dieser Kennzahl zwischen den einzelnen Kindertagesstätten und falls ja, welche Einrichtungen weisen jeweils die günstigste bzw. ungünstigste Ausprägung auf?

 

2.   Wie viele der in den Jahren 2012 bis 2017 eingestellten Erzieherinnen und Erzieher waren zum Zeitpunkt der Einstellung jeweils Berufsanfänger?

 

3.   Wie viele Jahre sind Erzieherinnen und Erzieher durchschnittlich an städtischen Kindertagesstätten in Friedbergs beschäftigt und wie hat sich dieser Wert in den Jahren 2012 bis 2017 entwickelt?

 

4.   Wie viele Erzieherinnen und Erzieher waren in den Jahren 2012 bis 2017 in den städtischen Kindertagesstätten Friedbergs eingesetzt? Wie viele Betreuungsstunden leistete jede Erzieherin / jeder Erzieher im Durchschnitt pro Woche und wie hat sich dieser Wert in den Jahren 2012 bis 2017 jeweils entwickelt?

4.1.   Wie entwickelte sich die Zahl der in den städtischen Kindertagesstätten betreuten Kinder in diesen Jahren?

 

5.   Welche Maßnahmen hat die Verwaltung seit 2012 ergriffen, um qualifiziertes Erziehungspersonal für die städtischen Kindertagesstätten Friedbergs zu gewinnen?
5.1. Welche Maßnahmen sind bis Ende 2019 angedacht?

 

6.   Wie hat sich die Stundenzahl für pädagogische Fortbildungen je Erzieherin / je Erzieher in den Jahren 2012 bis 1027 im Durchschnitt aller städtischen Kindertagesstätten Friedbergs entwickelt?

 

7.   Wie viele Stunden wurden in den städtischen Kindertagesstätten Friedbergs in den Jahren 2012 bis 2017 jeweils von Personal geleistet, dessen Qualifikation nicht den Vorgaben des Kinderförderungsgesetztes des Landes Hessen entsprach?

 

Dezernent der Kindertagesstätten Fenske beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

zu 1

Die Stadt Friedberg hat auf ihrer Homepage eine permanente Stellenausschreibung für den Beruf der Erzieher/innen geschaltet, da wir bei elf Kindertagesstätten nie alle Stellen besetzt haben.

Alle eingehenden Bewerbungen in diesem Bereich werden sofort ins Intranet gestellt, auf das alle Leiterinnen Zugriff haben. Diese laden die Bewerberinnen zu einem Hospitationstermin in die Kita ein. Verläuft diese Hospitation erfolgreich wird ein Termin für ein Vorstellungsgespräch vereinbart. Bei Bedarf kann somit sehr zeitnah eine Einstellung erfolgen. Eine Statistik über die auf diesem Wege eingestellten Erzieher/innen der letzten Jahre existiert jedoch nicht.

 

zu 1.1

Nein

 

zu 2

Die Stadt Friedberg versucht, Anerkennungspraktikanten aus den eigenen Reihen, immer zu halten, sobald ein positives Feedback der jeweiligen Leiterin erfolgt. Natürlich werden auch Berufsanfänger von anderen Ausbildungsträgern eingestellt. Eine Statistik über die Anzahl wurde jedoch nicht erhoben.

 

zu 3

Mit Stand 01.12.2018 sind 115 Erzieher/innen bei der Stadt Friedberg beschäftigt.

Von diesen sind 3 länger als 40 Jahre, 13 länger als 25 Jahre und 34 länger als 10 Jahre bei uns beschäftigt. Demnach haben 55 Erzieher/innen eine Beschäftigungsdauer, die unter 10 Jahren liegt. Wie sich der Wert in den Jahren 2012 bis 2017 veränderte, wurde statistisch nicht erfasst.

 

zu 4

Am 01.01.2014 ist das HessKiföG in Kraft getreten, vorher galt die Verordnung zur Neuregelung der Mindestvoraussetzungen in Tageseinrichtungen für Kinder. Hierdurch haben sich die Faktoren in puncto personelle Besetzung in den Gruppen verändert. Abhängig von den Gruppenkonstellationen in den Einrichtungen, die sich nach dem Bedarf in Bezug auf die Belegung orientierten, wurde entsprechendes Personal nach den gesetzlichen Vorschriften eingesetzt.

Die Anzahl der Erzieher/innen ist natürlich auch abhängig von der Höhe der Vollzeit- und Teilzeitverträge.

 

zu 4.1

Seit dem 01.08.2013 existiert der Rechtsanspruch auf einen Kindertagesstättenplatz für Kinder ab einem Jahr. Insofern mussten teilweise Plätze für Kinder ab drei Jahren in Plätze für Kinder unter drei Jahren umgewandelt werden. Da die Gruppenstärke in Gruppen mit U3 Kindern nicht so hoch sein darf wie in Gruppen, in denen ausschließlich Ü3 Kinder betreut werden, haben sich in den bestehenden Gruppen die Anzahl der Kinder reduziert. Jedoch wurden durch den Bau der Kitas in Ossenheim und der Villa Winzig zusätzliche Plätze geschaffen.

 

zu 5

Es wurden Ausbildungsbeauftragte (ABBA) ausgebildet, um Praktikanten optimal betreuen zu können und rechtzeitig für eine städtische Einrichtung zu interessieren.

Jeweils zwei Erzieher bzw. Erzieherinnen pro Einrichtung hatten die Möglichkeit an der Fortbildung „Spracherziehung“ teilzunehmen und zertifizieren zu lassen. Dies wurde mittlerweile erweitert um die Fortbildung „Musikerziehung“.

Die Konzeptionstage in jeder Einrichtung wurden in dieser Zeit ein fester Bestandteil.

Zusätzlich fand und findet im zweijährigen Turnus ein Fachtag für alle Erzieherinnen und Erzieher der städtischen Einrichtungen statt, um damit die Qualität der Erziehungsarbeit zu verbessern und dies auch zu dokumentieren. Die Gemeinschaftsveranstaltung wurde und wird am Wochenende durchgeführt, um allen Erzieherinnen und Erziehern die Teilnahme zu ermöglichen.

Es werden familienfreundliche Arbeitsverträge im Rahmen des TVöD (z.B. 3-Tage-Woche) angeboten.

Die Möglichkeit zur Hospitation besteht.

Das Leistungsentgelt wurde und wird gemäß den tariflichen Möglichkeiten jährlich ausgezahlt.

Die Veröffentlichungen im Internet wurden erweitert um Portale wie z.B. „Interamt“ und auch der Veröffentlichungsbereich erweitert. Es wurden ergänzend zu den Stellenausschreibungen die Agentur für Arbeit angefragt und Angebote von Zeitarbeitsfirmen eingeholt.

Seit dem 1.9.2018 gibt es die Möglichkeit ein Jobticket zu erhalten.

 

zu 5.1

Es wurden 11 Stellen für stellvertretende Leitungen im Stellenplan 2019 beantragt und somit eine Aufstiegsmöglichkeit aufgezeigt.

Im nächsten Jahr wird für die Erzieherinnen und Erzieher in den Kindertagesstätten ein Gesundheitstag durchgeführt, wie dies bereits im Jahr 2017 im Baubetriebshof und im Jahr 2018 in der Verwaltung erfolgt ist.

Der Magistrat wird am 10.12.18 über ein „Mitarbeiter-wirbt-Mitarbeiter-Modell“ beraten.

Über die Erhöhung der Anzahl der Praktikanten in den städtischen Kindertagesstätten zum nächsten Kindergartenjahr wird die Stadtverordnetenversammlung in der Sitzung am 6.12.18 beraten.

Die Stellenanzeigen sollen neu gestaltet werden. Das Angebot eines Grafikers wurde bereits angefordert.

 

Für den Haushalt 2020 gibt es seitens der Verwaltung und des Magistrats eine Fülle von Themen, die sich noch im Beratungsstatus befinden, wie z.B. Zahlung eines einmaligen Zuschusses für Umzugs- und Einrichtungskosten, Finanzierung eines berufsbegleitenden Fachstudiums, Zahlung eines zusätzlichen Rentenzuschusses, Schaffung von Stellen für „Springerkräfte“, Zahlung einer Ausbildungsbeihilfe, Personalbindungsmaßnahmen, Hilfe bei der Wohnraumbeschaffung, Veröffentlichung in anderen Medien wie z.B. „You-Tube“ und Radiowerbung sowie viele weitere Ideen und Personalbindungsmaßnahmen.

 

Hier arbeiten auch alle Dezernenten bereits sehr produktiv zusammen. Es wäre wünschenswert, wenn für das Haushaltsjahr 2020 seitens der Stadtverordnetenversammlung

ausreichend Mittel bereitgestellt würden. Selbstverständlich wird die Verwaltung vorher ein Konzept vorlegen.

 

zu 6

Über die Stundenzahl für pädagogische Fortbildung wird keine Statistik erhoben.

Die Kindertagesstätten verfügen über einen jährlichen Etat, den die Leiterin verwaltet. gemeinsam mit ihrem Team werden jährlich Schwerpunkte in Sachen Fortbildung gesetzt.

In den Jahren 2012 und 2013 betrug der Fortbildungsetat 1.000 Euro jährlich, im Jahr 2014 betrug er 1.350 Euro und ab dem Jahr 2015 war es 1.500 Euro jährlich.

Zusätzlich hatten in allen Einrichtungen jeweils 2 Erzieherinnen die Möglichkeit sich zur Spracherzieherin und zur Musikerzieherin zu qualifizieren. Für diese beiden Maßnahmen standen zusätzliche Mittel zur Verfügung.

 

zu 7

Null Stunden

 

 

Stadtverordnetenvorsteher Hollender verweist auf den § 25 HGO „Widerstreit der Interessen“. Er selbst müsse zu den Tagesordnungspunkten 13 und 14 den Saal verlassen.

Stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher Messerschmidt wird zu diesen Tagesordnungspunkten die Sitzungsleitung übernehmen.