Die Stadtverordnetenversammlung stimmt den Anregungen en bloc ab.

 

Beschlüsse:

 

A)    Behandlung der Anregungen aus der öffentlichen Auslegung

(Anmerkung: In der Anlage 1 der Vorlage sind die aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 und § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 und § 13 Abs.2 Satz 1 Nr. 3 BauGB eingegangenen Stellungnahmen jeweils dem Beschlussvorschlag mit Begründung sowie allgemeinen Anmerkungen zu vorgebrachten Hinweisen gegenübergestellt. Die unter Punkt „11.1 Bürger (07.08.2018)“ formulierten Beschlussvorschläge gelten gleichermaßen für weitere 23 gleichlautende Stellungnahmen von Bürgern.

Die im Zuge der vorliegenden Planung berührten Belange werden in die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander nach § 1 Abs. 7 BauGB eingestellt.)

 

 

1.1  Deutsche Bahn AG, DB Immobilien (06.08.2018)

 

Beschluss zu 1: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

 

Beschluss zu 2: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

2.1 Hessen Mobil, Straßen- und Verkehrsmanagement Gelnhausen (10.08.2018)

 

Beschluss zu 1: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

Beschluss zu 2: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen; der Anregung wird wie folgt entsprochen: Die vorgebrachte Anregung wird als Hinweis in die Planunterlagen zum Bebauungsplan aufgenommen.

 

Beschluss zu 3: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und zur weitergehenden Berücksichtigung in die Begründung zum Bebauungsplan aufgenommen.

 

Beschluss zu 4: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

Beschluss zu 5: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

 

 

3.1 IHK Gießen-Friedberg (08.08.2018)

 

Beschluss zu 1: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

 

4.1  Kreisausschuss des Wetteraukreises, Strukturförderung und Umwelt (09.08.2018)

 

Beschluss zu 1: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

 

Beschluss zu 2: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

 

Beschluss zu 3: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

 

Beschluss zu 4: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

 

Beschluss zu 5: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

 

Beschluss zu 6: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

 

Beschluss zu 7 und 8: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

Beschluss zu 9: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und zur weitergehenden Be­rücksichtigung in die Planunterlagen aufgenommen.

 

Beschluss zu 10: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

 

Beschluss zu 11: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen; der Anregung wird entspro­chen.

Die textlichen Festsetzungen werden zur Klarstellung redaktionell um die Regelung ergänzt, dass als Gebäudeoberkante der Dachfirst bzw. der oberste Gebäudeabschluss gilt und dass die festgesetzte maximal zulässige Gebäudeoberkante auch für Dachaufbauten gilt.

 

Beschluss zu 12:  Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

 

Beschluss zu 13: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen, betreffen jedoch nicht die Ebene der verbindlichen Bauleitplanung.

 

 

5.1 ovag Netz GmbH (17.07.2018)

 

Beschluss zu 1 bis 3: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen; der Anregung wird entsprochen.

 

 

6.1 Regierungspräsidium Darmstadt, Kampfmittelräumdienst (16.07.2018)

 

Beschluss zu 1: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und wurden, sofern sie für die Ebene der verbindlichen Bauleitplanung relevant sind, zur weitergehenden Berücksichtigung bereits zum Entwurf des Bebauungsplanes in die Planunter­lagen aufgenommen.

 

7.1 Regierungspräsidium Darmstadt, Kampfmittelräumdienst (10.08.2018)

 

Beschluss zu 1: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und wurden, sofern sie für die Ebene der verbindlichen Bauleitplanung relevant sind, zur weitergehenden Berücksichtigung bereits zum Entwurf des Bebauungsplanes in die Planunter­lagen aufgenommen.

 

 

8.1 Regierungspräsidium Darmstadt, Dez. 31.2 (20.08.2018)

 

Beschluss zu 1 und 2:  Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

Beschluss zu 3: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

 

Beschluss zu 4: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

Beschluss zu 5: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

 

Beschluss zu 6 bis 7: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

Beschluss zu 8: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und zur weitergehenden Be­rücksichtigung in die Begründung zum Bebauungsplan aufgenommen.

 

Beschluss zu 9 und 10: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

Beschluss zu 11 bis 13: Die Ausführungen und Hinweise werden zur Kenntnis genom­men.

 

Beschluss zu 14: Die Ausführungen und Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

Beschluss zu 15: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen; der Anregung zur Ergän­zung der textlichen Festsetzungen wird jedoch mangels Erfordernis nicht ent­sprochen.

 

Beschluss zu 16: Der Anregung zur Aufnahme entsprechender textlicher Festsetzungen wird auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung nicht entsprochen.

 

Beschluss zu 17: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

 

Beschluss zu 18: Der Anregung wird entsprochen.

 

 

9.1 Regionalverband FrankfurtRheinMain (11.07.2018)

 

Beschluss zu 1 und 2: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

 

10.1 Bürger (06.08.2018)

 

Beschluss zu 1: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

 

Beschluss zu 2 bis 6: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

Beschluss zu 7: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

Beschluss zu 8: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

Beschluss zu 9: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

Beschluss zu 10 und 11: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

Beschluss zu 12: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen; alternative Vorschläge zur verkehrlichen Erschließung wurden jedoch bereits geprüft und können aufgrund der Vorgaben und Anforderungen der Landesstraßenbaubehörde Hessen Mobil nicht umgesetzt werden.

 

 

10.2 Bürger (07.08.2018)

 

Beschluss zu 1: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

Beschluss zu 2 bis 4: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

Beschluss zu 5: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

Beschluss zu 6: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

Beschluss zu 7: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen; alternative Vorschläge zur verkehrlichen Erschließung wurden jedoch bereits geprüft und können aufgrund der Vorgaben und Anforderungen der Landesstraßenbaubehörde Hessen Mobil nicht umgesetzt werden.

 

Beschluss zu 8 und 9: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

Beschluss zu 10: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

Beschluss zu 11: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen; die im Zuge der vorliegenden Planung berührten Belange werden in die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander nach § 1 Abs. 7 BauGB eingestellt.

 

 

10.3 Bürger (10.08.2018)

 

Beschluss zu 1 und 2: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

 

10.4 Bürger (09.08.2018 / 21.08.2018)

 

Beschluss zu 1: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

Beschluss zu 2: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen; der Anregung wird jedoch nicht entsprochen.

 

Beschluss zu 3: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

Beschluss zu 4: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

Beschluss zu 5: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

 

10.4 Bürger, Teil 2

 

Beschluss zu 1: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

 

10.5 Bürger (25.07.2018)

 

Beschluss zu 1: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

Beschluss zu 2: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

Beschluss zu 3: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen; alternative Vorschläge zur verkehrlichen Erschließung wurden jedoch bereits geprüft und können aufgrund der Vorgaben und Anforderungen der Landesstraßenbaubehörde Hessen Mobil nicht umgesetzt werden

 

 

11.1 Bürger (07.08.2018), sowie 23 gleichlautende Stellungnahmen, für welche die folgenden Beschlussvorschläge ebenfalls gelten.

 

Beschluss zu 1: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

Beschluss zu 2: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

Beschluss zu 3: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

Beschluss zu 4: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

Beschluss zu 5: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen; alternative Vorschläge zur verkehrlichen Erschließung wurden jedoch bereits geprüft und können aufgrund der Vorgaben und Anforderungen der Landesstraßenbaubehörde Hessen Mobil nicht umgesetzt werden.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen

Ja  33  Nein  0  Enthaltung  8

 

Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) BauGB

 

1.   Der vorliegende Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 93 "Dorheimer Straße / Fauerbacher Straße", in Friedberg – Kernstadt wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.

2.   Die gemäß § 9 (4) BauGB in Verbindung mit § 91 (3) Satz 1 HBO als Festsetzung in den Bebauungsplanentwurf aufgenommenen bauordnungsrechtlichen Festsetzungen gemäß § 91 (1) HBO werden ebenfalls beschlossen.

3.   Der vorliegende Entwurf der Begründung des Bebauungsplanes Nr. 93 "Dorheimer Straße / Fauerbacher Straße" in Friedberg – Kernstadt wird beschlossen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich beschlossen

Ja  37  Nein  3  Enthaltung  1