Sitzung: 06.12.2018 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 37, Nein: 3, Enthaltungen: 1
Vorlage: 16-21/0873
Die
Stadtverordnetenversammlung stimmt den Anregungen en bloc ab.
Beschlüsse:
A) Behandlung der Anregungen aus der öffentlichen
Auslegung
(Anmerkung: In der Anlage 1
der Vorlage sind die aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2
BauGB i. V. m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 und § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB sowie der
Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i. V.
m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 und § 13 Abs.2 Satz 1 Nr. 3 BauGB eingegangenen
Stellungnahmen jeweils dem Beschlussvorschlag mit Begründung sowie allgemeinen
Anmerkungen zu vorgebrachten Hinweisen gegenübergestellt. Die unter Punkt „11.1 Bürger (07.08.2018)“ formulierten Beschlussvorschläge gelten gleichermaßen für
weitere 23 gleichlautende Stellungnahmen von Bürgern.
Die im Zuge der vorliegenden Planung berührten Belange werden in die
Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander
nach § 1 Abs. 7 BauGB eingestellt.)
1.1 Deutsche Bahn AG, DB
Immobilien (06.08.2018)
Beschluss zu 1: Der Hinweis wird zur
Kenntnis genommen.
Beschluss zu 2: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
2.1 Hessen Mobil, Straßen- und Verkehrsmanagement Gelnhausen
(10.08.2018)
Beschluss zu 1: Die Hinweise werden zur
Kenntnis genommen.
Beschluss zu 2: Der Hinweis wird zur
Kenntnis genommen; der Anregung wird wie folgt entsprochen: Die vorgebrachte
Anregung wird als Hinweis in die Planunterlagen zum Bebauungsplan aufgenommen.
Beschluss zu 3: Der Hinweis wird zur
Kenntnis genommen und zur weitergehenden Berücksichtigung in die Begründung zum
Bebauungsplan aufgenommen.
Beschluss zu 4: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Beschluss zu 5: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
3.1 IHK Gießen-Friedberg (08.08.2018)
Beschluss zu 1: Die Hinweise
werden zur Kenntnis genommen.
4.1 Kreisausschuss des
Wetteraukreises, Strukturförderung und Umwelt (09.08.2018)
Beschluss
zu 1: Der Hinweis wird zur
Kenntnis genommen.
Beschluss
zu 2: Der Hinweis wird zur
Kenntnis genommen.
Beschluss
zu 3: Der Hinweis wird zur
Kenntnis genommen.
Beschluss
zu 4: Der Hinweis wird zur
Kenntnis genommen.
Beschluss
zu 5: Der Hinweis wird zur
Kenntnis genommen.
Beschluss
zu 6: Der Hinweis wird zur
Kenntnis genommen.
Beschluss
zu 7 und 8: Die Hinweise werden zur
Kenntnis genommen.
Beschluss zu 9: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und zur weitergehenden Berücksichtigung
in die Planunterlagen aufgenommen.
Beschluss
zu 10: Der Hinweis wird zur
Kenntnis genommen.
Beschluss
zu 11: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen; der Anregung wird entsprochen.
Die textlichen
Festsetzungen werden zur Klarstellung redaktionell um die Regelung ergänzt,
dass als Gebäudeoberkante der Dachfirst bzw. der oberste Gebäudeabschluss gilt
und dass die festgesetzte maximal zulässige Gebäudeoberkante auch für
Dachaufbauten gilt.
Beschluss zu 12: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Beschluss zu 13: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen, betreffen jedoch nicht die
Ebene der verbindlichen Bauleitplanung.
5.1 ovag Netz GmbH (17.07.2018)
Beschluss zu 1 bis 3: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen; der Anregung wird entsprochen.
6.1 Regierungspräsidium Darmstadt,
Kampfmittelräumdienst (16.07.2018)
Beschluss zu 1: Die Hinweise
werden zur Kenntnis genommen und wurden, sofern sie für die Ebene der
verbindlichen Bauleitplanung relevant sind, zur weitergehenden Berücksichtigung
bereits zum Entwurf des Bebauungsplanes in die Planunterlagen aufgenommen.
7.1 Regierungspräsidium Darmstadt,
Kampfmittelräumdienst (10.08.2018)
Beschluss zu 1: Die Hinweise
werden zur Kenntnis genommen und wurden, sofern sie für die Ebene der
verbindlichen Bauleitplanung relevant sind, zur weitergehenden Berücksichtigung
bereits zum Entwurf des Bebauungsplanes in die Planunterlagen aufgenommen.
8.1 Regierungspräsidium
Darmstadt, Dez. 31.2 (20.08.2018)
Beschluss zu 1 und 2: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Beschluss zu 3: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Beschluss
zu 4: Die Hinweise werden zur
Kenntnis genommen.
Beschluss
zu 5: Der Hinweis wird zur
Kenntnis genommen.
Beschluss zu 6 bis 7: Die Hinweise werden zur
Kenntnis genommen.
Beschluss zu 8: Der Hinweis wird
zur Kenntnis genommen und zur weitergehenden Berücksichtigung in die
Begründung zum Bebauungsplan aufgenommen.
Beschluss zu 9 und 10: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Beschluss zu 11 bis 13: Die Ausführungen und Hinweise werden zur
Kenntnis genommen.
Beschluss zu 14: Die Ausführungen
und Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Beschluss zu 15: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen; der Anregung zur Ergänzung
der textlichen Festsetzungen wird jedoch mangels Erfordernis nicht entsprochen.
Beschluss zu 16: Der Anregung zur
Aufnahme entsprechender textlicher Festsetzungen wird auf Ebene der
verbindlichen Bauleitplanung nicht entsprochen.
Beschluss zu 17: Der Hinweis wird
zur Kenntnis genommen.
Beschluss zu 18: Der Anregung wird
entsprochen.
9.1 Regionalverband FrankfurtRheinMain (11.07.2018)
Beschluss zu 1 und 2: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
10.1 Bürger (06.08.2018)
Beschluss zu 1: Der Hinweis wird
zur Kenntnis genommen.
Beschluss zu 2 bis 6: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Beschluss zu 7: Die Hinweise
werden zur Kenntnis genommen.
Beschluss zu 8: Die Hinweise
werden zur Kenntnis genommen.
Beschluss zu 9: Die Hinweise
werden zur Kenntnis genommen.
Beschluss zu 10 und 11: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Beschluss zu 12: Die Hinweise
werden zur Kenntnis genommen; alternative Vorschläge zur verkehrlichen
Erschließung wurden jedoch bereits geprüft und können aufgrund der Vorgaben und
Anforderungen der Landesstraßenbaubehörde Hessen Mobil nicht umgesetzt werden.
10.2 Bürger (07.08.2018)
Beschluss zu 1: Die Hinweise
werden zur Kenntnis genommen.
Beschluss zu 2 bis 4: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Beschluss zu 5: Die Hinweise
werden zur Kenntnis genommen.
Beschluss zu 6: Die Hinweise
werden zur Kenntnis genommen.
Beschluss zu 7: Die Hinweise
werden zur Kenntnis genommen; alternative Vorschläge zur verkehrlichen
Erschließung wurden jedoch bereits geprüft und können aufgrund der Vorgaben und
Anforderungen der Landesstraßenbaubehörde Hessen Mobil nicht umgesetzt werden.
Beschluss zu 8 und 9: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Beschluss zu 10: Die Hinweise
werden zur Kenntnis genommen.
Beschluss zu 11: Die Hinweise
werden zur Kenntnis genommen; die im Zuge der vorliegenden Planung berührten
Belange werden in die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander
und untereinander nach § 1 Abs. 7 BauGB eingestellt.
10.3 Bürger (10.08.2018)
Beschluss zu 1 und 2: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
10.4 Bürger (09.08.2018 / 21.08.2018)
Beschluss zu 1: Die Hinweise
werden zur Kenntnis genommen.
Beschluss zu 2: Die Hinweise
werden zur Kenntnis genommen; der Anregung wird jedoch nicht entsprochen.
Beschluss zu 3: Die Hinweise
werden zur Kenntnis genommen.
Beschluss zu 4: Die Hinweise
werden zur Kenntnis genommen.
Beschluss zu 5: Die Hinweise
werden zur Kenntnis genommen.
10.4 Bürger, Teil 2
Beschluss zu 1: Die Hinweise
werden zur Kenntnis genommen.
10.5 Bürger (25.07.2018)
Beschluss zu 1: Die Hinweise werden
zur Kenntnis genommen.
Beschluss zu 2: Die Hinweise
werden zur Kenntnis genommen.
Beschluss zu 3: Die Hinweise
werden zur Kenntnis genommen; alternative Vorschläge zur verkehrlichen
Erschließung wurden jedoch bereits geprüft und können aufgrund der Vorgaben und
Anforderungen der Landesstraßenbaubehörde Hessen Mobil nicht umgesetzt werden
11.1 Bürger (07.08.2018), sowie 23 gleichlautende Stellungnahmen, für welche die folgenden Beschlussvorschläge
ebenfalls gelten.
Beschluss zu 1: Die Hinweise
werden zur Kenntnis genommen.
Beschluss zu 2: Die Hinweise
werden zur Kenntnis genommen.
Beschluss zu 3: Die Hinweise
werden zur Kenntnis genommen.
Beschluss zu 4: Die Hinweise
werden zur Kenntnis genommen.
Beschluss zu 5: Die Hinweise werden
zur Kenntnis genommen; alternative Vorschläge zur verkehrlichen Erschließung
wurden jedoch bereits geprüft und können aufgrund der Vorgaben und Anforderungen
der Landesstraßenbaubehörde Hessen Mobil nicht umgesetzt werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Ja 33 Nein 0 Enthaltung 8
Satzungsbeschluss
gemäß § 10 (1) BauGB
1.
Der vorliegende Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 93
"Dorheimer Straße / Fauerbacher Straße", in Friedberg – Kernstadt
wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
2.
Die gemäß § 9 (4) BauGB in Verbindung mit § 91 (3)
Satz 1 HBO als Festsetzung in den Bebauungsplanentwurf aufgenommenen
bauordnungsrechtlichen Festsetzungen gemäß § 91 (1) HBO werden ebenfalls
beschlossen.
3.
Der vorliegende Entwurf der Begründung des
Bebauungsplanes Nr. 93 "Dorheimer Straße / Fauerbacher Straße" in
Friedberg – Kernstadt wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich beschlossen
Ja 37 Nein 3 Enthaltung 1