Sitzung: 06.12.2018 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 30, Nein: 8, Enthaltungen: 3
Vorlage: 16-21/0870
Beschluss:
1. Für eine Teilfläche des Grundstückes Flur 35, Nr. 312/10, Gemarkung
Friedberg, wird ein Bebauungsplan gem. §
30 BauGB aufgestellt, der mindestens Festsetzungen über die Art und das Maß der
baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen
Verkehrsflächen enthält.
Die Grenze des
räumlichen Geltungsbereiches ist im anliegenden Lageplan (Anlage 1)
dargestellt; dieser Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses. Nach Abschluss
des Flurbereinigungsverfahrens und Vollzug im Grundbuch ist diese Teilfläche
neu zu vermessen. Der Bebauungsplan
erhält die Bezeichnung Nr. 94 “KITA
Taunusstraße“ in Friedberg Kernstadt.
2. Mit dem vorliegenden städtebaulichen Entwurf/Bebauungskonzept (Anlage
2.1 und 2.2) wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1)
BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB
durchgeführt.