Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 30, Nein: 8, Enthaltungen: 3

Beschluss:

 

1.   Für eine Teilfläche des Grundstückes Flur 35, Nr. 312/10, Gemarkung Friedberg, wird  ein Bebauungsplan gem. § 30 BauGB aufgestellt, der mindestens Festsetzungen über die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen enthält.

 

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ist im anliegenden Lageplan (Anlage 1) dargestellt; dieser Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses. Nach Abschluss des Flurbereinigungsverfahrens und Vollzug im Grundbuch ist diese Teilfläche neu zu vermessen.  Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung  Nr. 94 “KITA Taunusstraße“ in Friedberg Kernstadt.

 

2.   Mit dem vorliegenden städtebaulichen Entwurf/Bebauungskonzept (Anlage 2.1 und 2.2) wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB durchgeführt.