Beschluss: beantwortet

Anfrage:

 

Die Nachfrage nach Kita-Plätzen im U3 und Ü3 steigt in Friedberg weiter an. Kita-Neubauten sind geplant, können aber kurzfristig nicht den derzeitigen Bedarf decken. In diesem Zusammenhang stellt die FDP-Fraktion folgende Fragen an den Magistrat:

 

1.   Ist dem Magistrat bekannt, dass auf dem Schulgelände der Johannes-Vatter-Schule in naher Zukunft eine Verdichtung der Schulgebäude geplant ist?

 

2.   Hat der Magistrat mit dem Schulträger (Landeswohlfahrtverband) oder der Schulleitung bereits Kontakt aufgenommen, um die Möglichkeit einer städtischen Nutzung (z. B. Kindertagesstätte von leerstehenden bzw. noch freiwerdenden Schulgebäuden auf dem Gelände der Johannes-Vatter-Schule zu prüfen?

 

3.   a)  Wenn ja: Welche Ergebnisse haben die Gespräche mit dem Landeswohlfahrtverband bzw. mit        der Schulleitung gebracht?
b) Wenn nein: Wird der Magistrat Kontakt mit dem Schulträger bzw. der Schulleitung aufnehmen,        um die Möglichkeit einer städtischen Nutzung von bereits leerstehenden bzw. noch frei werde-      den Schulgebäuden zu prüfen?

 

4.   Bei dem Schulgelände der Johannes-Vatter-Schule handelt es sich um ein weitläufiges Areal mit zahlreichen Gebäuden, einem hohen Baumbestand, Grünflächen, Spielplätzen und einer Mensa. Das Umfeld und die bereits vorhandene Infrastruktur wären für die Einrichtung einer städtischen Kindertagesstätte gut geeignet. Wie steht der Magistrat grundsätzlich zu den Überlegungen, eine Kita übergangsweise oder auf Dauer auf dem Gelände der Johannes-Vatter-Schule einzurichten?

 

 

Dezernent der Kindertagesstätten Fenske beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

Hierzu eine Vorbemerkung seitens des Dezernenten der Kindertagesstätten

Obwohl es nicht zur Aufgabe der Kindertagesstättenverwaltung gehört, hat diese, in Kooperation mit dem Amt für Stadtentwicklung, Liegenschaften und Rechtswesen, eine Reihe von Gebäuden besichtigt.

Hierbei ist festzustellen, dass Wohngebäude in der Regel für eine Zwischennutzung nicht geeignet sind, da sie nicht über ausreichend große Räume verfügen.

Insbesondere bei 2-stöckigen Gebäuden steht oftmals der Aufwand aufgrund der Anforderungen des Brandschutzes (zweiter Fluchtweg usw.) in keinem Verhältnis zu einer späteren Nutzung. Es besteht immer noch ein erhöhter Bedarf an großen Räumlichkeiten, je nach baurechtlichen Möglichkeiten, auch im Gewerbegebiet, um zumindest kurzfristig den Bedarf an Kindertagesstättenplätzen zu decken.

Damit das Amt für Stadtentwicklung, Liegenschaften und Rechtswesen und die Kindertagesstättenverwaltung durch die Prüfung nicht unnötig weiter belastet werden, bitte ich solche Anregungen direkt an den Dezernenten der Kindertagesstätten zu richten.

 

zu 1

Ja.

 

zu 2

Der zuständige Kindergartendezernent wurde von einzelnen Mitgliedern, verschiedener Fraktionen am Rande der Stadtverordnetenversammlung vom 27.09.2018 darauf angesprochen, dass hier ggf. Nutzungsmöglichkeiten bestehen.

Die Kindertagesstättenverwaltung setzte sich daraufhin sofort mit dem Schulträger (Landeswohlfahrtsverband) in Verbindung. Aufgrund der anstehenden Schulferien konnte sodann nach den Herbstferien ein Besichtigungstermin für den 07.11.2018 vereinbart werden.

Bei dem Termin haben seitens der Stadt, ein Architekt vom Hochbauamt, die stellvertretende Abteilungsleiterin der Kindertagesstättenverwaltung und der zuständige Dezernent der Kindertagesstätten teilgenommen.

Im Rahmen der Besichtigung wurden den Teilnehmer die beabsichtigte Verdichtung und die dadurch entstehenden freiwerdenden Flächen unterrichtet.

 

zu 3

Das Gelände bietet sicherlich für die innerstädtische Entwicklung mittelfristig enormes Potenzial. Aus Sicht der Kindertagesstättenverwaltung sollte hierbei darauf geachtet werden, dass die zusätzlichen Kindertagesstättenplätze die dadurch notwendig werden, bevorzugt auf dem Gelände verwirklicht werden.

Die derzeit noch verbliebenen leerstehenden Schulgebäude sind aufgrund ihrer Lage, ihres technischen Zustandes und des fehlenden Außengeländes für eine kurzfristige Übergangslösung nach Auffassung des Architekten und der Kindertagesstättenverwaltung leider nicht geeignet.

 

zu 4

In der Tat sieht auch die Kindertagesstättenverwaltung, dass grundsätzlich die vorhandene Infrastruktur geeignet wäre.

Aufgrund der tatsächlichen Gegebenheiten und Gesprächen mit den vor Ort Beteiligten und der baulichen Substanz scheidet eine kurzfristige Nutzung leider aus.

Der zuständige Direktor zeigt sich jedoch aufgeschlossen, auf Dauer auf dem Gelände wieder eine Kindertagesstätte ggf. kooperativ einzurichten.

Der Landeswohlfahrtsverband betreibt hier auf dem Gelände bereits eine Vorschulklasse. Ggf. könnte hier mittelfristig konzeptionell eine Kooperation entstehen, die für beide Seiten Synergieeffekte einbringt. Auch geeignete Räumlichkeiten sind auf dem zukünftigen „Campus“ vorhanden.

Die Verwaltung beabsichtigt entsprechende Gespräche mit dem Landeswohlfahrtsverband aufzunehmen, sobald dies neben der laufenden Arbeit möglich ist.