Anfrage:
Die Nachfrage nach
Kita-Plätzen im U3 und Ü3 steigt in Friedberg weiter an. Kita-Neubauten sind
geplant, können aber kurzfristig nicht den derzeitigen Bedarf decken. In diesem
Zusammenhang stellt die FDP-Fraktion folgende Fragen an den Magistrat:
1.
Ist dem
Magistrat bekannt, dass auf dem Schulgelände der Johannes-Vatter-Schule in
naher Zukunft eine Verdichtung der Schulgebäude geplant ist?
2.
Hat der
Magistrat mit dem Schulträger (Landeswohlfahrtverband) oder der Schulleitung
bereits Kontakt aufgenommen, um die Möglichkeit einer städtischen Nutzung (z.
B. Kindertagesstätte von leerstehenden bzw. noch freiwerdenden Schulgebäuden
auf dem Gelände der Johannes-Vatter-Schule zu prüfen?
3.
a) Wenn ja: Welche Ergebnisse haben die Gespräche
mit dem Landeswohlfahrtverband bzw. mit der
Schulleitung gebracht?
b) Wenn nein: Wird der Magistrat Kontakt
mit dem Schulträger bzw. der Schulleitung aufnehmen, um die Möglichkeit einer städtischen Nutzung von bereits
leerstehenden bzw. noch frei werde- den
Schulgebäuden zu prüfen?
4.
Bei dem
Schulgelände der Johannes-Vatter-Schule handelt es sich um ein weitläufiges
Areal mit zahlreichen Gebäuden, einem hohen Baumbestand, Grünflächen,
Spielplätzen und einer Mensa. Das Umfeld und die bereits vorhandene
Infrastruktur wären für die Einrichtung einer städtischen Kindertagesstätte gut
geeignet. Wie steht der Magistrat grundsätzlich zu den Überlegungen, eine Kita
übergangsweise oder auf Dauer auf dem Gelände der Johannes-Vatter-Schule
einzurichten?
Dezernent der Kindertagesstätten Fenske beantwortet die Anfrage wie folgt:
Hierzu
eine Vorbemerkung seitens des Dezernenten der Kindertagesstätten
Obwohl
es nicht zur Aufgabe der Kindertagesstättenverwaltung gehört, hat diese, in
Kooperation mit dem Amt für
Stadtentwicklung, Liegenschaften und Rechtswesen, eine Reihe von Gebäuden besichtigt.
Hierbei
ist festzustellen, dass Wohngebäude in der Regel für eine Zwischennutzung nicht
geeignet sind, da sie nicht über ausreichend große Räume verfügen.
Insbesondere
bei 2-stöckigen Gebäuden steht oftmals der Aufwand aufgrund der Anforderungen
des Brandschutzes (zweiter Fluchtweg usw.) in keinem Verhältnis zu einer
späteren Nutzung. Es besteht immer noch ein erhöhter Bedarf an großen
Räumlichkeiten, je nach baurechtlichen Möglichkeiten, auch im Gewerbegebiet, um
zumindest kurzfristig den Bedarf an Kindertagesstättenplätzen zu decken.
Damit
das Amt für Stadtentwicklung,
Liegenschaften und Rechtswesen und die Kindertagesstättenverwaltung durch die Prüfung
nicht unnötig weiter belastet werden, bitte ich solche Anregungen direkt an den
Dezernenten der Kindertagesstätten
zu richten.
zu
1
Ja.
zu
2
Der
zuständige Kindergartendezernent wurde von einzelnen Mitgliedern, verschiedener
Fraktionen am Rande der Stadtverordnetenversammlung vom 27.09.2018 darauf
angesprochen, dass hier ggf. Nutzungsmöglichkeiten bestehen.
Die
Kindertagesstättenverwaltung setzte sich daraufhin sofort mit dem Schulträger
(Landeswohlfahrtsverband) in Verbindung. Aufgrund der anstehenden Schulferien
konnte sodann nach den Herbstferien ein Besichtigungstermin für den 07.11.2018
vereinbart werden.
Bei
dem Termin haben seitens der Stadt, ein Architekt vom Hochbauamt, die
stellvertretende Abteilungsleiterin der Kindertagesstättenverwaltung und der
zuständige Dezernent der Kindertagesstätten
teilgenommen.
Im
Rahmen der Besichtigung wurden den Teilnehmer die beabsichtigte Verdichtung und
die dadurch entstehenden freiwerdenden Flächen unterrichtet.
zu
3
Das
Gelände bietet sicherlich für die innerstädtische Entwicklung mittelfristig
enormes Potenzial. Aus Sicht der Kindertagesstättenverwaltung sollte hierbei
darauf geachtet werden, dass die zusätzlichen Kindertagesstättenplätze die
dadurch notwendig werden, bevorzugt auf dem Gelände verwirklicht werden.
Die
derzeit noch verbliebenen leerstehenden Schulgebäude sind aufgrund ihrer Lage,
ihres technischen Zustandes und des fehlenden Außengeländes für eine
kurzfristige Übergangslösung nach Auffassung des Architekten und der
Kindertagesstättenverwaltung leider nicht geeignet.
zu
4
In
der Tat sieht auch die Kindertagesstättenverwaltung, dass grundsätzlich die
vorhandene Infrastruktur geeignet wäre.
Aufgrund
der tatsächlichen Gegebenheiten und Gesprächen mit den vor Ort Beteiligten und
der baulichen Substanz scheidet eine kurzfristige Nutzung leider aus.
Der
zuständige Direktor zeigt sich jedoch aufgeschlossen, auf Dauer auf dem Gelände
wieder eine Kindertagesstätte ggf. kooperativ einzurichten.
Der
Landeswohlfahrtsverband betreibt hier auf dem Gelände bereits eine
Vorschulklasse. Ggf. könnte hier mittelfristig konzeptionell eine Kooperation
entstehen, die für beide Seiten Synergieeffekte einbringt. Auch geeignete
Räumlichkeiten sind auf dem zukünftigen „Campus“ vorhanden.
Die Verwaltung beabsichtigt entsprechende
Gespräche mit dem Landeswohlfahrtsverband aufzunehmen, sobald dies neben der
laufenden Arbeit möglich ist.