Hierzu wurden eine Mitteilungsvorlage des Amtes für Stadtentwicklung Liegenschaft und Rechnungswesen ausgeteilt.

In der die geänderten Lagepläne von Dor- und Bauernheim eingezeichnet sind. Die neue Regelung gilt nicht für die bereits ausgewiesenen Erweiterungsflächen neben der Reinhold-Höres Straße.