Sitzung: 20.11.2018 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: 16-21/0900
Beschluss:
Der Jahresgewinn 2017 wird (zur Hälfte) in Höhe von 935.986,67 € abzüglich
Steuern an die Eigentümerin abgeführt sowie die andere Hälfte in Höhe von
935.986,67 € der allgemeinen Rücklage zugeführt.
Abstimmungsergebnis: