Sitzung: 08.11.2018 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 3, Enthaltungen: 2
Vorlage: 16-21/0870
Erste
Stadträtin Götz erläutert die Vorlage.
Mitglied Ertl kritisiert, dass die Kita auf besten Ackerboden gesetzt würde und es Alternativstandorte gebe.
Amtsleiterin Dr. Pfeffer erklärt, dass der Kita-Bedarf bleiben und sich eher noch weiter verschärfen werde. Der Bedarf erfordere zwingend eine neue 6-gruppige Kita und dafür stehe keine andere Fläche zur Verfügung. Im gesamten Stadtgebiet seien potentielle Standorte auf ihre Eignung untersucht worden. Dies gelte auch für Flächen Dritter. Für die Freifläche auf dem Gelände der Kita Wintersteinstraße (Eigentümer: evangelische Kirchengemeinde) habe die Stadt eine Bauvoranfrage zur Errichtung eines neuen Gebäudes gestellt. Hierzu werde es in Kürze einen gemeinsamen Termin mit der Bauaufsicht geben. Amtsleiterin Dr. Pfeffer erläutert weiter, dass sich die neue Kita-Fläche am künftigen Feldweg, wie er sich nach Abschluss der Flurbereinigung darstellen werde, orientiere.
Erste
Stadträtin Götz erläutert, dass die Stadt die gesetzliche Pflichtaufgabe der
Unterbringung habe und dass die Stadtverwaltung sich des Flächenverbrauchs sehr
wohl bewusst sei. Sie bietet an, dass der für die Kitas zuständige Dezernent
Markus Fenske eine Übersicht mit allen von der Verwaltung untersuchten
Standorten anfertigt und diese den Mitgliedern schnellstmöglich zur Verfügung
stellt.
Nach längerer intensiver Diskussion erteilt Vorsitzender
Stoll erneut Amtsleiterin Dr. Pfeffer das Wort. Diese erklärt, dass eine
Beschlussfassung noch keine Zustimmung für den Bau einer Kita an diesem
Standort bedeute. Da die Zeit dränge, werde die Verwaltung aber im Falle eines
positiven Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung in die Lage versetzt, das
Bebauungsplanverfahren einzuleiten sowie die frühzeitige Bürgerbeteiligung und
Behördenbeteiligung durchzuführen. Den städtischen Gremien stehe es dann immer
noch frei, das Verfahren anzuhalten.
Beschluss:
1. Für eine Teilfläche des Grundstückes Flur 35, Nr. 312/10, Gemarkung
Friedberg, wird ein Bebauungsplan gem. §
30 BauGB aufgestellt, der mindestens Festsetzungen über die Art und das Maß der
baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen
Verkehrsflächen enthält. Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ist im
anliegenden Lageplan (Anlage 1) dargestellt; dieser Lageplan ist Bestandteil
des Beschlusses. Nach Abschluss des Flurbereinigungsverfahrens und Vollzug im
Grundbuch ist diese Teilfläche neu zu vermessen. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Nr. 94 “KITA Taunusstraße“ in Friedberg Kernstadt.
2. Mit dem vorliegenden städtebaulichen Entwurf/Bebauungskonzept (Anlage
2.1 und 2.2) wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1)
BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB
durchgeführt.
Abstimmungsergebnis: