Beschluss: zur Kenntnis genommen

Erste Stadträtin Götz berichtet von den Dezernats- und Ämterübergreifenden Maßnahmen seit 2017, verweist auf die Vorlage und übergibt das Wort an Amtsleiterin Böhmerl. Diese erläutert den Maßnahmenkatalog und den aktuellen Abarbeitungsstand. Die Stadt Friedberg sei in unterstützender, aber auch in eingreifender Rolle gegenüber den Bewohnerinnen und Bewohnern der östlichen Altstadt tätig, also zugleich als fördernde und ordnende Hand.

 

Mitglied Cellarius vermutet wegen des warmen Sommers eine starke Rattenpopulation, mitbegünstigt durch die Entsorgung von Essensresten im Restmüll, in der Biotonne oder über die Abwasserleitungen. Stellvertretender Amtsleiter Halbritter berichtet von einer aktuell mittelstarken Population und gibt bekannt, dass für nächstes Jahr mehr Geld im Haushalt dafür angemeldet worden sei. Er erläutert sodann, wie die Rattenbekämpfung der Stadt Friedberg in den öffentlichen Bereichen im Einzelnen durchgeführt wird.

 

Anschließend beantworten Erste Stadträtin Götz, Amtsleiterin Böhmerl und stellvertretender Amtsleiter Halbritter weitere Fragen der Ausschussmitglieder insbesondere hinsichtlich der Verfolgung (oftmals schwierige Ermittlung des Verursachers) und Ahndung (Entsorgungsrechnung durch Baubetriebshof + Bußgeldbescheid, wenn der Verursacher einwandfrei identifiziert wurde, was aber oftmals nicht der Fall ist) von illegaler Müllentsorgung.

 

Sie machen dabei klar, dass die Verweildauer der Altstadtbewohner erfahrungsgemäß meist recht kurz ist und diese hohe Wohnfluktuation dazu führt, dass die meisten Maßnahmen gegenüber den Anwohnern eine stetige Aufgabe der Stadt sein müssen, um zumindest teilweise zu fruchten. Dennoch sei es natürlich ärgerlich, dass die restliche Bevölkerung die Kosten für illegale Müllentsorgung durch ihre Müllgebühren mitbezahle.

 

Auf Nachfrage stellen Sie klar, dass der Maßnahmenkatalog und die Bußgelder auch in anderen Bezirken angewandt werden, wenn entsprechende Vorfälle festgestellt werden.

 

Der Ausschuss nimmt die Mitteilungsvorlage zur Kenntnis.

 


Abstimmungsergebnis: