Stadtverordneter Haizmann erkundigt sich, ob es richtig sei, dass die Tempo-30-Regelung im Stadtgebiet rechtswidrig ist und die Polizei und Hessenmobil nicht angehört wurden.

 

Erste Stadträtin Götz verneint dies. Es sind alle beteiligten Stellen ordnungsgemäß angehört worden.

 

 

Stadtverordnetenvorsteher Hollender bittet die Zuschauer und Presse aus dem Sitzungssaal, da die Beratung und Beschlussfassung zu den Tagesordnungspunkten 23 und 24 gemäß § 6 der Satzung über die Ehrung verdienter Persönlichkeiten  in nichtöffentlicher Sitzung erfolgt.