Sitzung: 27.09.2018 Stadtverordnetenversammlung
Stadtverordneter Haizmann erkundigt sich, ob es richtig sei, dass die Tempo-30-Regelung im Stadtgebiet rechtswidrig ist und die Polizei und Hessenmobil nicht angehört wurden.
Erste Stadträtin Götz verneint dies. Es sind alle beteiligten Stellen ordnungsgemäß angehört worden.
Stadtverordnetenvorsteher Hollender
bittet die Zuschauer und Presse aus dem Sitzungssaal, da die Beratung und
Beschlussfassung zu den Tagesordnungspunkten 23 und 24 gemäß § 6 der Satzung
über die Ehrung verdienter Persönlichkeiten
in nichtöffentlicher Sitzung erfolgt.