Beschluss: beantwortet

Anfrage:

 

Deshalb werfen sich verschiedene Fragen auf, um deren auch kurzfristige Beantwortung gebeten wird:

 

1.   An welcher Position des Haushaltsplans (hier: KST 1.000000 Gemeindeorgane) sind die Aufwendungen für Verdienstausfallentschädigung ehrenamtlich Tätiger aufgeführt? An Position 6131000 ist im Etat 2018 (S.81) lediglich der Ansatz der Aufwandsentschädigung des genannten Personenkreises abzulesen.

 

2.   Falls die Kosten der Entschädigung für Verdienstausfall unter dieser Position vermischt sind, ist A) die Höhe der tatsächlich in den Jahren 2016, 2017 und  2018 bis Ende August ausgezahlten Verdienstausfallentschädigung und die Summe der Aufwandsentschädigung im gleichen Zeitraum voneinander getrennt anzugeben.  B) Falls die Verdienstausfallentschädigung an einer anderen Position separat aufgelistet ist, sind die tatsächlich erfolgten Aufwendungen ebenfalls für die Jahre 2016, 2017 und bis 8/2018 einzeln anzugeben.

 

3.   Für die Jahre 2016, 2017 und bis 8/2018 ist die Gesamtzahl der Anspruchnehmenden für Verdienstausfallentschädigung zu benennen.

 

Erste Stadträtin Götz beantwortet die Anfrage in Vertretung für den abwesenden Bürgermeister wie folgt:

 

Zu 1.

Die Aufwendungen für die Verdienstausfallentschädigung für ehrenamtlich Tätige werden im Haushaltsplan unter der Kostenstelle 1.000000 Gemeindeorgane unter dem Sachkonto 6131000 „Aufwandsentschädigung ehrenamtlich Tätige“ mit aufgeführt.

 

Zu 2:

A):

Die Höhe der tatsächlich ausgezahlten Verdienstausfallentschädigungen beläuft sich auf:

2016:   7.248,57 Euro (ab Mai 2016 - Beginn der aktuellen Wahlperiode)

2017: 12.311,85 Euro

2018: 11.514,33 Euro (bis einschließlich August)

 

Die Höhe der tatsächlich ausgezahlten Aufwandsentschädigungen beläuft sich auf:

2016:   81.827,00 Euro

2017: 117.678,00 Euro

2018:   51.156,00 Euro

 

B)

entfällt

 

Zu 3:

Die Gesamtzahl der Anspruchnehmenden für die Verdienstausfallentschädigung beläuft sich auf:

2016: 16 Personen

2017: 15 Personen

2018: 15 Personen