Anfrage:
Deshalb werfen sich verschiedene Fragen auf,
um deren auch kurzfristige Beantwortung gebeten wird:
1.
An
welcher Position des Haushaltsplans (hier: KST 1.000000 Gemeindeorgane) sind
die Aufwendungen für Verdienstausfallentschädigung ehrenamtlich Tätiger aufgeführt?
An Position 6131000 ist im Etat 2018 (S.81) lediglich der Ansatz der
Aufwandsentschädigung des genannten Personenkreises abzulesen.
2.
Falls
die Kosten der Entschädigung für Verdienstausfall unter dieser Position
vermischt sind, ist A) die Höhe der tatsächlich in den Jahren 2016, 2017
und 2018 bis Ende August ausgezahlten Verdienstausfallentschädigung
und die Summe der Aufwandsentschädigung im gleichen Zeitraum voneinander
getrennt anzugeben. B) Falls die
Verdienstausfallentschädigung an einer anderen Position separat aufgelistet
ist, sind die tatsächlich erfolgten Aufwendungen ebenfalls für die Jahre 2016,
2017 und bis 8/2018 einzeln anzugeben.
3.
Für die
Jahre 2016, 2017 und bis 8/2018 ist die Gesamtzahl der Anspruchnehmenden für Verdienstausfallentschädigung
zu benennen.
Erste Stadträtin
Götz beantwortet die Anfrage in Vertretung für den abwesenden Bürgermeister wie
folgt:
Zu 1.
Die Aufwendungen für die
Verdienstausfallentschädigung für ehrenamtlich Tätige werden im Haushaltsplan
unter der Kostenstelle 1.000000 Gemeindeorgane unter dem Sachkonto 6131000 „Aufwandsentschädigung
ehrenamtlich Tätige“ mit aufgeführt.
Zu 2:
A):
Die Höhe der tatsächlich ausgezahlten
Verdienstausfallentschädigungen beläuft sich auf:
2016:
7.248,57 Euro (ab Mai 2016 - Beginn der aktuellen Wahlperiode)
2017: 12.311,85 Euro
2018: 11.514,33 Euro (bis einschließlich
August)
Die Höhe der tatsächlich ausgezahlten
Aufwandsentschädigungen beläuft sich auf:
2016:
81.827,00 Euro
2017: 117.678,00 Euro
2018:
51.156,00 Euro
B)
entfällt
Zu 3:
Die Gesamtzahl der Anspruchnehmenden für die
Verdienstausfallentschädigung beläuft sich auf:
2016: 16 Personen
2017: 15 Personen
2018: 15 Personen