Ortsvorsteher Haas erteilt Magistratsmitglied Musch das Wort für die Mitteilungen des Magistrats.

 

Magistratsmitglied Musch verliest die Antwort des Wetteraukreises. Der gemeinsame Antrag, der eine Verkehrsberuhigung der Ortsdurchfahrt Ossenheim bewirken soll, indem eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h 24 h/Tag gelten sowie eine weitere bzw. ersatzweise Geschwindigkeitsmessungsanlage installiert werden soll, wird widersprochen. Aus Verkehrssicherheitsgründen sei eine streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkung nicht erforderlich. Auch die Entfernung der zeitlichen Beschränkung der aktuellen streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkung sei nicht erforderlich. Sofern der Antrag zur Installation einer weiteren Geschwindigkeitsmessungsanlage weiter bestehen bleibe, solle hierzu die Hessische Polizeiakademie gehört werden.