Beschluss: beschlossen

Stellvertretender Fraktionsvorsitzender Stoll stellt im Namen der CDU-Fraktion folgenden Antrag:

 

§ 1 „Verdienstausfall“ Absatz 5 Satz 3 erhält folgende neue Fassung:

 

Die Verdienstausfallpauschale darf monatlich einen Betrag von 400,00 EURO nicht übersteigen.

 

 

Fraktionsvorsitzender Güssgen-Ackva sieht die Vorlage als „Prüfvorlage“ an. Es geht hier um ein Ehrenamt. Deshalb schließt sich die FDP-Fraktion der Empfehlung des Magistrats an und stellt den

Antrag:

 

„Die Verdienstausfallpauschale darf monatlich einen Betrag von 250,00 EURO nicht übersteigen.“

 

 

Fraktionsvorsitzender Weiberg stellt im Namen der Fraktion Die Linke. folgende Anträge:

 

§ 1 „Verdienstausfall“ Absatz 5 Satz 2 erhält folgende neue Fassung:

 

Der Höchstbetrag der Verdienstausfallpauschale je Stunde beträgt 60,00 EURO.

 

§ 1 „Verdienstausfall“ Absatz 5 Satz 3 erhält folgende neue Fassung:

 

Die Verdienstausfallpauschale darf monatlich einen Betrag von 1.200,00 EURO nicht übersteigen.

 

§ 1 „Verdienstausfall“ Absatz 5 Satz 4 wird neu eingefügt:

 

Das Recht auf Erstattung des tatsächlichen und nachgewiesenen entstandenen Verdienstausfalles gemäß Absatz 4 bleibt hiervon unberührt.

 

 

Fraktionsvorsitzender Durchdewald schließt sich dem gestellten Antrag der CDU-Fraktion an und befürwortet, dass der Stundensatz 40,00 EURO beträgt und die Verdienstausfallpauschale monatlich einen Betrag von 400,00 EURO nicht übersteigen darf.

 

 

Fraktionsvorsitzender Dr. Rack fragt, ob der § 25 HGO „Widerstreit der Interessen“ hier nicht greifen würde. Dies wird von Stadtverordnetenvorsteher Hollender verneint. Die SPD-Fraktion spricht sich dafür aus, dass die Verdienstausfallpauschale monatlich einen Betrag von 250,00 EURO nicht übersteigen darf.

 

 

Fraktionsvorsitzender Uebelacker erklärt, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sich dem Antrag von Fraktionsvorsitzenden Weiberg anschließen.

 

Fraktionsvorsitzender Durchdewald stellt sodann den Antrag auf Rückverweisung in den Haupt- und Finanzausschuss.

 

Stellvertretender Fraktionsvorsitzender Stoll bittet um Sitzungsunterbrechung.

 

Stadtverordnetenvorsteher lässt nun über die Anträge im Einzelnen abstimmen.

 

Die Vorlage wird zurück an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich abgelehnt

Ja  19  Nein  21  Enthaltung  0

 

Abstimmung über den Änderungsantrag des Fraktionsvorsitzenden Weiberg:

 

§ 1 „Verdienstausfall“ Absatz 5 Satz 2 und 3 erhalten folgende neue Fassung:

 

Der Höchstbetrag der Verdienstausfallpauschale je Stunde beträgt 60,00 EURO. Die Verdienstausfallpauschale darf monatlich einen Betrag von 1.200,00 EURO nicht übersteigen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich beschlossen

Ja  21  Nein  19  Enthaltung  0

 

§ 1 „Verdienstausfall“ Absatz 5 Satz 4 wird neu eingefügt:

 

Das Recht auf Erstattung des tatsächlichen und nachgewiesenen entstandenen Verdienstausfalles gemäß Absatz 4 bleibt hiervon unberührt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich abgelehnt

Ja  8  Nein  9  Enthaltung  23

 

Beschluss:

 

Die Satzung zur Änderung der „Entschädigungssatzung der Kreisstadt Friedberg (Hessen) vom 10. Dezember 2001“ - 4. Nachtrag – wird mit vorgenanntem Änderungsantrag beschlossen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich in Abänderung beschlossen

Ja  21  Nein  19  Enthaltung  0