Stellvertretender Fraktionsvorsitzender Stoll stellt im Namen der CDU-Fraktion folgenden Antrag:
§ 1 „Verdienstausfall“ Absatz 5 Satz 3 erhält folgende neue Fassung:
Die Verdienstausfallpauschale darf monatlich einen Betrag von 400,00 EURO nicht übersteigen.
Fraktionsvorsitzender Güssgen-Ackva sieht die Vorlage als „Prüfvorlage“ an. Es geht hier um ein Ehrenamt. Deshalb schließt sich die FDP-Fraktion der Empfehlung des Magistrats an und stellt den
Antrag:
„Die Verdienstausfallpauschale darf monatlich einen Betrag von 250,00 EURO nicht übersteigen.“
Fraktionsvorsitzender Weiberg stellt im Namen der Fraktion Die Linke. folgende Anträge:
§ 1 „Verdienstausfall“ Absatz 5 Satz 2 erhält folgende neue Fassung:
Der Höchstbetrag der Verdienstausfallpauschale je Stunde beträgt 60,00 EURO.
§ 1 „Verdienstausfall“ Absatz 5 Satz 3 erhält folgende neue Fassung:
Die Verdienstausfallpauschale darf monatlich einen Betrag von 1.200,00 EURO nicht übersteigen.
§ 1 „Verdienstausfall“ Absatz 5 Satz 4 wird neu eingefügt:
Das Recht auf
Erstattung des tatsächlichen und nachgewiesenen entstandenen Verdienstausfalles
gemäß Absatz 4 bleibt hiervon unberührt.
Fraktionsvorsitzender Durchdewald schließt sich dem gestellten Antrag der CDU-Fraktion an und befürwortet, dass der Stundensatz 40,00 EURO beträgt und die Verdienstausfallpauschale monatlich einen Betrag von 400,00 EURO nicht übersteigen darf.
Fraktionsvorsitzender Dr. Rack fragt, ob der § 25 HGO „Widerstreit der Interessen“ hier nicht greifen würde. Dies wird von Stadtverordnetenvorsteher Hollender verneint. Die SPD-Fraktion spricht sich dafür aus, dass die Verdienstausfallpauschale monatlich einen Betrag von 250,00 EURO nicht übersteigen darf.
Fraktionsvorsitzender Uebelacker erklärt, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sich dem Antrag von Fraktionsvorsitzenden Weiberg anschließen.
Fraktionsvorsitzender Durchdewald stellt sodann den Antrag auf Rückverweisung in den Haupt- und
Finanzausschuss.
Stellvertretender Fraktionsvorsitzender Stoll bittet um Sitzungsunterbrechung.
Stadtverordnetenvorsteher lässt nun über die Anträge im Einzelnen abstimmen.
Die Vorlage wird zurück an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich
abgelehnt
Ja 19 Nein 21 Enthaltung 0
Abstimmung über den
Änderungsantrag des Fraktionsvorsitzenden Weiberg:
§ 1 „Verdienstausfall“ Absatz 5 Satz 2 und 3 erhalten folgende neue Fassung:
Der Höchstbetrag der Verdienstausfallpauschale je Stunde beträgt 60,00 EURO. Die Verdienstausfallpauschale darf monatlich einen Betrag von 1.200,00 EURO nicht übersteigen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich beschlossen
Ja 21 Nein 19 Enthaltung 0
§ 1 „Verdienstausfall“ Absatz 5 Satz 4 wird neu eingefügt:
Das Recht auf
Erstattung des tatsächlichen und nachgewiesenen entstandenen Verdienstausfalles
gemäß Absatz 4 bleibt hiervon unberührt.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich
abgelehnt
Ja 8 Nein 9 Enthaltung 23
Beschluss:
Die Satzung zur Änderung der „Entschädigungssatzung der Kreisstadt Friedberg (Hessen) vom 10. Dezember 2001“ - 4. Nachtrag – wird mit vorgenanntem Änderungsantrag beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich in
Abänderung beschlossen
Ja 21 Nein 19 Enthaltung 0