Sitzung: 27.09.2018 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 41, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 16-21/0806
Stadtverordnetenvorsteher
Hollender verweist auf § 25 HGO -Widerstreit der Interessen-.
Beschluss:
Mit dem vorliegenden Entwurf des Bebauungsplans Nr. 53
"Gewerbegebiet ehemaliger Germaniabrunnen" einschließlich
der Begründung wird die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs.2 BauGB durchgeführt.
Die Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange
gem. § 4 BauGB werden gem. § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der Auslegung
eingeholt.
Abstimmungsergebnis: