Sitzung: 27.09.2018 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 41, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 16-21/0803
Stadtverordnetenvorsteher
Hollender verweist auf § 25 HGO -Widerstreit der Interessen-.
Beschluss:
1.
Der
Bebauungsplan Nr. 68 „Westlich der 24 Hallen“ in Friedberg – Kernstadt wird
gem. § 1 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren
geändert. Das Planverfahren erhält die Bezeichnung „Bebauungsplanes Nr. 68
„Westlich der 24 Hallen“ in Friedberg – Kernstadt, 1. Änderung“.
Der
Geltungsbereich der 1. Änderung ist im anliegenden Lageplan dargestellt (Anlage
1.1 der Vorlage).
2.
Mit dem vorliegenden Entwurf des Bebauungsplans Nr. 68 „Westlich der 24 Hallen“, 1. Änderung einschließlich der
Begründung (Anlage 1 und 2 der Vorlage) wird die öffentliche Auslegung gem. § 3
Abs.2 BauGB durchgeführt. Die Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen
Träger öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB werden gem. § 4a Abs. 2 BauGB
gleichzeitig mit der Auslegung eingeholt.
Abstimmungsergebnis: