Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Stadtrat Bohl erhält für den Magistrat und in Vertretung des Bürgermeisters das Wort und übergibt das Wort an Amtsleiterin Böhmerl. Diese erläutert kurz die Intention der Vorlage und den engen Zeitrahmen:

 

Im August 2018 veröffentlichte das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ und schaltete am 15.08.2018 den für den Förderantrag benötigten Erhebungsbogen frei. Aufgrund der äußerst engen Fristen wurden von Bürgermeister und Verwaltung sodann kurzfristig Gespräche über in Betracht kommende städtische Investitionsmaßnahmen aus diesen Bereichen geführt und die entsprechenden Anträge vorbereitet.

 

Die fünf Projekte, die bis auf die weitere Sanierung des Alten Hallenbades alle bereits mit gewissen Mittelansätzen in der mittelfristigen Finanzplanung / im Investitionsprogramm des städtischen Haushaltes enthalten sind, werden von Frau Böhmerl kurz vorgestellt. Sie berichtet auf entsprechende Nachfragen, dass das Förderprogramm voraussichtlich überzeichnet sein wird und die Verwaltung nicht prognostizieren könne, wie die Jury entscheidet und ob eines oder sogar mehrere Projekte (deren Auflistungsreihenfolge in der Vorlage ausdrücklich keine Priorisierung darstelle) ausgewählt werden.

 

Frau Böhmerl und Herr Dein erläutern sodann kurz die weitere Zeitschiene des Antragsverfahrens bis Dezember 2018 und die Umsetzungsperspektiven ab 2019, sowie die vorgesehene Aufteilung der größeren Projekte in mehrere Planungs- und Bauabschnitte in den Jahren 2019 - 2022.

 

Da seitens des anwesenden Vorstandes der Gesellschaft Theater Altes Hallenbad gGmbH kein Bedarf an einem Rederecht besteht, lässt Ausschussvorsitzende Pfannmüller über die Vorlage abstimmen:

 

Beschluss:

 

Die beantragten Projekte (Fußballkunstrasenplatz Friedberg-Fauerbach, Freibad Ockstadt, Wetterau-Museum, Theater Altes Hallenbad und Stadthalle) werden zur Kenntnis genommen und im Falle einer positiven Juryentscheidung (voraussichtlich Oktober 2018) werden die entsprechenden kommunalen Haushaltsmittel (55 % der beantragten Summe) bereitgestellt.


Abstimmungsergebnis: