Im jüngsten Rückschreiben vom Bewohner des Hauses wird vom Ortsvorsteher verlangt, dass er das Mitglied des Ortsbeirats ermittelt, der seinen Vermieter angesprochen hat. Gleichzeitig wünscht er eine Entschuldigung, entweder vom Ortsvorsteher oder dem betroffenen Ortsbeiratsmitglied. Der Ortsvorsteher hat inzwischen geantwortet, dass er weder in der Lage noch gewillt ist, die betroffene Person zu ermitteln, noch sieht er eine Veranlassung sich zu entschuldigen. Er weist den Mieter des Hauses darauf hin, dass er sich mit seiner Tafelanbringung in den öffentlichen Raum, in die öffentliche Wahrnehmung begeben und daraufhin Friedbergs Bürgermeister den Staatsschutz verständigt hat.