Ortsvorsteher Dr. Rack berichtet über ein Telefonat mit einem Miteigentümer des benötigten Baugrundes. Dieser erklärt, dass die Eigentümergemeinschaft bereit ist, über den Grundstücksverkauf zu verhandeln. Der Ortsvorsteher wird die Bauamtsleiterin entsprechend in Kenntnis setzen.