Die angrenzenden Bereiche werden bei Veranstaltungen verstärkt kontrolliert, ausgenommen sind jedoch Veranstaltungen, welche an einem Samstagabend bzw. einem Sonntag stattfinden.

Der Ortsvorsteher erlaubt sich den Hinweis, dass man dann verstärkt darauf hinwirken wird, dass an Samstagabenden und Sonntagen keine Veranstaltungen mehr stattfinden.