Anfrage:
Bürgermeister
Antkowiak beantwortet die Anfrage wie folgt:
1.
Wie ist
der aktuelle Kenntnisstand des Magistrats zu dem Gelände der ehemaligen
Jugendarrestanstalt?
-
Eine
erneute Nachfrage bei dem für die Verwaltung zuständigen Landesbetrieb Bau und
Immobilien Hessen (LBIH) hat Anfang August 2018 ergeben, dass noch immer ein
landeseigener Bedarf geprüft wird. Konkrete Angaben liegen dazu auch dem LBIH
nicht vor.
2.
Steht
der Magistrat mit dem Eigentümer des Geländes in Verbindung?
-
Ja.
3.
Hat die
Stadt Friedberg für das Gelände ein Vorkaufsrecht? Wenn ja, ist die Nutzung des
Vorkaufsrechts beabsichtigt?
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Nein, da
es sich um ein bebautes Grundstück handelt.
4.
Ist das
Gelände durch den jetzigen Eigentümer der Stadt Friedberg angeboten worden?
Wenn ja, war ein Verkauf an die Stadt Friedberg angedacht oder eine Eigentums-
und Nutzungsübertragung in anderer Form?
-
Nein,
ein Erwerb durch die Stadt Friedberg würde aber auch ein zu hohes finanzielles
Risiko darstellen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass sich die Baulichkeiten
in einem schlechten Zustand befinden und mit großer Wahrscheinlichkeit
abgerissen werden müssen. Zudem ist das Grundstück derzeit ausschließlich über
eine schmale Zufahrt vom Amtsgericht her erschlossen. Ob eine (einseitige!) Zu-
oder Abfahrt über eine Straße Grüner Weg möglich ist, kann nur anhand konkreter
Nutzungsvorstellungen geprüft werden.
5.
Welche
Pläne hat der Magistrat für die künftige Nutzung des Geländes?
-
Der
Magistrat würde eine Wohnnutzung, z.B. auch für studentisches Wohnen, begrüßen,
sofern die Frage der Erschließung gelöst werden kann.
6.
Wann ist
mit der Vorlage eines Bebauungsplans für das Gelände zu rechnen?
-
Die
Aufstellung eines Bebauungsplanes setzt eine konkrete Nutzung voraus; deshalb
ist eine Einleitung des Verfahrens noch nicht möglich.