Beschluss: beantwortet

Anfrage:

Bürgermeister Antkowiak beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

1.   Wie ist der aktuelle Kenntnisstand des Magistrats zu dem Gelände der ehemaligen Jugendarrestanstalt?

-       Eine erneute Nachfrage bei dem für die Verwaltung zuständigen Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH) hat Anfang August 2018 ergeben, dass noch immer ein landeseigener Bedarf geprüft wird. Konkrete Angaben liegen dazu auch dem LBIH nicht vor.

 

2.   Steht der Magistrat mit dem Eigentümer des Geländes in Verbindung?

-       Ja.

 

3.   Hat die Stadt Friedberg für das Gelände ein Vorkaufsrecht? Wenn ja, ist die Nutzung des Vorkaufsrechts beabsichtigt?

-       Nein, da es sich um ein bebautes Grundstück handelt.

 

4.   Ist das Gelände durch den jetzigen Eigentümer der Stadt Friedberg angeboten worden? Wenn ja, war ein Verkauf an die Stadt Friedberg angedacht oder eine Eigentums- und Nutzungsübertragung in anderer Form?

-       Nein, ein Erwerb durch die Stadt Friedberg würde aber auch ein zu hohes finanzielles Risiko darstellen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass sich die Baulichkeiten in einem schlechten Zustand befinden und mit großer Wahrscheinlichkeit abgerissen werden müssen. Zudem ist das Grundstück derzeit ausschließlich über eine schmale Zufahrt vom Amtsgericht her erschlossen. Ob eine (einseitige!) Zu- oder Abfahrt über eine Straße Grüner Weg möglich ist, kann nur anhand konkreter Nutzungsvorstellungen geprüft werden.

 

5.   Welche Pläne hat der Magistrat für die künftige Nutzung des Geländes?

-       Der Magistrat würde eine Wohnnutzung, z.B. auch für studentisches Wohnen, begrüßen, sofern die Frage der Erschließung gelöst werden kann.

 

6.   Wann ist mit der Vorlage eines Bebauungsplans für das Gelände zu rechnen?

-       Die Aufstellung eines Bebauungsplanes setzt eine konkrete Nutzung voraus; deshalb ist eine Einleitung des Verfahrens noch nicht möglich.