Beschluss: beschlossen

Mitglied Dr. Rack erläutert ausführlich den Antrag und ändert im Antragstext die Ziffer 1 und Ziffer 3b. Die Ziffer 4 wird von Mitglied Dr. Rack als obsolet erklärt.

 

Weiterhin beantragt Mitglied Dr. Rack die Einzelabstimmung.

 

Mitglied Beisel bittet, dass die Änderungen des Antrages schriftlich bis zum Montag, 27. August 2018 allen Fraktionsvorsitzenden zur weiteren Beratung zur Verfügung gestellt werden.

 

Nach längerer Diskussion lässt Vorsitzender Hausner über den Antrag mit den Änderungen einzeln abstimmen:

 

Beschluss:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat wird beauftragt,

 

1.   sich bis zum 30. Juni 2019 über Leerstände an Wohnraum in der Kernstadt und den Stadtteilen zu informieren und ein entsprechendes Kataster anzulegen. Am Ende des 01. Quartals 2019 ist der Stadtverordnetenversammlung ein Zwischenbericht über den erreichten Sachstand zu geben.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich in Abänderung beschlossen

Ja  4  Nein  1  Enthaltung  4

 

2.   bis zu den Haushaltsberatungen für das Jahr 2019 bei Bund und Land die möglichen Fördermittel zur Aktivierung von Wohnraumpotenzialen festzustellen;

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen

Ja  4  Nein  0  Enthaltung  5

 

3.   vor diesem Hintergrund

 

a)     Gespräche mit Hauseigentümern aufzunehmen, um diese unter Zuhilfenahme von Fördermitteln und anderen Unterstützungsmöglichkeiten zur Schaffung von Wohnraum in Leerständen zu aktivieren;

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich beschlossen

Ja  4  Nein  1  Enthaltung  4

 

b)    die ortsansässigen Discounter und Handelsketten bis zu den Haushaltsberatungen 2019 nach Bebauungsabsichten auf ihren Verkaufsgebäuden, aber generell auch auf ihrem Grundstück zu befragen und mögliche kommunale sowie bestehende andere Unterstützungsmöglichkeiten anzubieten;

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich in Abänderung beschlossen

Ja  4  Nein  1  Enthaltung  4

 

4.  bei Eigentümerwechsel in der Altstadt zu prüfen, ob die Stadt von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch        machen kann.

 


Abstimmungsergebnis: