Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

Der Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Stadt Friedberg (Hessen) (Anlage 3) wird zugestimmt. Mit Inkrafttreten der Satzung am 01.10.2018 tritt die Satzung der Stadt Friedberg (Hessen) über die Erhebung einer Steuer auf Spielgeräte und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte vom 01.01.2011 in der Fassung vom 05.07.2013 außer Kraft.


Abstimmungsergebnis: