Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Bürgermeister Antkowiak erläutert, dass der vorgezogene Erstzugriff für die 2,6 ha großeTeilfläche den Erstzugriff des Gesamtgeländes behindert. Die Aufgabe des vorgezogenen Erstzugriffs wird FrAnTZ nicht verhindern; das Projekt könne vom Land im Wege des Erstzugriffs realisiert werden.

 

Beschluss:

 

Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 7.12.2017 zu DS-Nr. 16-21/0538 wird aufgehoben und wie folgt neu gefasst:

Das Konzept mit der Schaffung eines Technologiezentrums FrAnTZ mit der Erweiterung der THM, der Ansiedlung von THM-nahen Start-up-Unternehmen sowie der Entwicklung von studentischem Wohnen wird in enger Zusammenarbeit mit der THM und dem Land Hessen weiterverfolgt.


Abstimmungsergebnis: