Sitzung: 16.08.2018 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: Mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung: Ja: 3, Nein: 5, Enthaltungen: 1
Vorlage: 16-21/0729
Mitglied
Weiß erläutert die Hintergründe für den Antrag der SPD-Fraktion.
Nach kurzer Diskussion bekommt Amtsleiterin Dr. Pfeffer das Wort erteilt und erläutert, dass die Erstellung eine Leerstandskatasters wegen fehlender personeller und finanzieller Ressourcen und aus Datenschutzgründen nicht möglich sei; außerdem fehle es an Zutrittsrechten zu Privatgrundstücken und –wohnungen und an einer Durchsetzbarkeit gewonnener Erkenntnisse.
Zudem solle die Kaiserstraße im Rahmen des ISEK ohnehin gesondert betrachtet werden. Die Aktivierung von Leerstand speziell an der Kaiserstraße werde durch die Struktur der Gebäude, den Denkmalschutz, den Brandschutz sowie die Erschließung und notwendige Stellplätze erschwert. Die Aufstockung von Märkten ist in Gewerbegebieten zulässig und außerhalb der Gewerbegebiete in allen Fällen aufgrund von rechtlichen, baulichen und/oder statischen Einschränkungen nicht möglich. Hinzu kommt, dass durch bauliche Veränderungen hohe Kosten entstehen, die die Schaffung von preisgünstigem Wohnraum verhindern.
Ein Vorkaufsrecht nach § 24 BauGB bestehe in der Altstadt nach Aufhebung der Sanierungssatzung nicht; vielmehr ist dies nur bei unbebauten Grundstücken möglich, die für eine Wohnbebauung vorgesehen sind.
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, lässt Vorsitzender Stoll über den Antrag abstimmen:
Antragstext:
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird
beauftragt,
1.
bis zum
30. Juni 2019 die Leerstände an Wohnraum in der Kernstadt und den Stadtteilen
zu ermitteln und ein entsprechendes Kataster anzulegen. Im Januar 2019 ist der
Stadtverordnetenversammlung ein Zwischenbericht über den erreichten Sachstand
zu geben.
2.
bis zu
den Haushaltsberatungen für das Jahr 2019 bei Bund und Land die möglichen
Fördermittel zur Aktivierung von Wohnraumpotenzialen festzustellen;
3.
vor
diesem Hintergrund
a)
Gespräche
mit Hauseigentümern aufzunehmen, um diese unter Zuhilfenahme von Fördermitteln
und anderen Unterstützungsmöglichkeiten zur Schaffung von Wohnraum in
Leerständen zu aktivieren;
b)
die
ortsansässigen Discounter und Handelsketten bis zu den Haushaltsberatungen 2019
nach Bebauungsabsichten auf ihren Verkaufsgebäuden zu befragen und mögliche
kommunale sowie bestehende andere Unterstützungsmöglichkeiten anzubieten;
4. bei Eigentümerwechsel in der Altstadt
zu prüfen, ob die Stadt von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch machen kann.
Abstimmungsergebnis: