Beschluss: Mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 5, Enthaltungen: 1

Mitglied Weiß erläutert die Hintergründe für den Antrag der SPD-Fraktion.

 

Nach kurzer Diskussion bekommt Amtsleiterin Dr. Pfeffer das Wort erteilt und erläutert, dass die Erstellung eine Leerstandskatasters wegen fehlender personeller und finanzieller Ressourcen und aus Datenschutzgründen nicht möglich sei; außerdem fehle es an Zutrittsrechten zu Privatgrundstücken und –wohnungen und an einer Durchsetzbarkeit gewonnener Erkenntnisse.

Zudem solle die Kaiserstraße im Rahmen des ISEK ohnehin gesondert betrachtet werden. Die Aktivierung von Leerstand speziell an der Kaiserstraße werde durch die Struktur der Gebäude, den Denkmalschutz, den Brandschutz sowie die Erschließung und notwendige Stellplätze erschwert. Die Aufstockung von Märkten ist in Gewerbegebieten zulässig und außerhalb der Gewerbegebiete in allen Fällen aufgrund von rechtlichen, baulichen und/oder statischen Einschränkungen nicht möglich. Hinzu kommt, dass durch bauliche Veränderungen hohe Kosten entstehen, die die Schaffung von preisgünstigem Wohnraum verhindern.

Ein Vorkaufsrecht nach § 24 BauGB bestehe in der Altstadt nach Aufhebung der Sanierungssatzung nicht; vielmehr ist dies nur bei unbebauten Grundstücken möglich, die für eine Wohnbebauung vorgesehen sind.

 

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, lässt Vorsitzender Stoll über den Antrag abstimmen:

 

Antragstext:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat wird beauftragt,

 

1.   bis zum 30. Juni 2019 die Leerstände an Wohnraum in der Kernstadt und den Stadtteilen zu ermitteln und ein entsprechendes Kataster anzulegen. Im Januar 2019 ist der Stadtverordnetenversammlung ein Zwischenbericht über den erreichten Sachstand zu geben.

 

2.   bis zu den Haushaltsberatungen für das Jahr 2019 bei Bund und Land die möglichen Fördermittel zur Aktivierung von Wohnraumpotenzialen festzustellen;

 

3.   vor diesem Hintergrund

 

a)     Gespräche mit Hauseigentümern aufzunehmen, um diese unter Zuhilfenahme von Fördermitteln und anderen Unterstützungsmöglichkeiten zur Schaffung von Wohnraum in Leerständen zu aktivieren;

 

b)    die ortsansässigen Discounter und Handelsketten bis zu den Haushaltsberatungen 2019 nach Bebauungsabsichten auf ihren Verkaufsgebäuden zu befragen und mögliche kommunale sowie bestehende andere Unterstützungsmöglichkeiten anzubieten;

 

4.  bei Eigentümerwechsel in der Altstadt zu prüfen, ob die Stadt von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch        machen kann.


Abstimmungsergebnis: