Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Stadtrat Fenske erhält das Wort und erläutert den Hintergrund der Vorlage. Er teilt weiterhin mit, dass die Kita-Verwaltung ihre eigenen Bedarfs-Zahlen erhoben habe, weil es Zweifel an den Zahlen des Wetteraukreises gegeben habe, diese seien jedoch weitgehend ähnlich und prognostizierten im aktuell begonnen Kindergartenjahr einen Fehlbedarf von 68 Ü3- und 79 U3-Plätzen.

 

Durch diese und künftige weitere Vorlagen könnten fast alle nötigen Ü3-Plätze bis zum 01.01.2019 geschaffen werden, es entstünden jedoch auch nicht unerhebliche Folgekosten. Um den Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz zu sichern, strebe der Magistrat jedoch keine Übergangslösungen mit Containern usw., sondern möglichst stabile Lösungen an.

 

Auf Rückfrage teilt er mit, dass die Bedingung für einen Bezuschussungsvertrag mit der Stadt mit einem privaten Träger immer die Tarifbezahlung der dortigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch diesen Träger sei.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, lässt Vorsitzende Pfannmüller über die Beschlussentwurf abstimmen:

 

Beschluss:

 

Der Defizitbezuschussung in Höhe von jährlich 317. 000 Euro für den Betrieb der Kinderbetreuungseinrichtung Villa Kunterbunt GmbH ab dem Jahr 2019 wird zugestimmt. In einem entsprechenden Vertrag ist abzusichern, dass die Höhe des Zuschusses an die Gesamtzahl von mindestens 44 Betreuungsplätze gebunden ist und sich der Zuschuss bei einer Reduzierung der angebotenen Plätze entsprechend reduziert.

 

Einem Baukosten- und Ausstattungszuschuss in Höhe von insgesamt 105.950 Euro (Baukosten: 87.650 Euro und Ausstattungskosten: 18.300 Euro) für die Schaffung von 12 zusätzlichen Plätzen für die Betreuung von Kindern ab dem dritten Lebensjahr bis zum Beginn der Grundschulzeit in der Kindertagesstätte Villa Kunterbunt GmbH wird zugestimmt. Sollte eine Bezuschussung über das Bundesinvestitionsprogramm für die Schaffung von 12 zusätzlichen Plätzen für die Betreuung Ü3 Kindern erfolgen, reduziert sich der Zuschuss seitens der Stadt Friedberg um diesen Betrag.

In dem Vertrag ist zu regeln, in welchem Umfang der Baukosten- und Ausstattungszuschuss zurückzuzahlen ist, wenn der Betrieb aufgegeben oder durch Dritte fortgeführt wird, oder die Platzzahl nach Inkrafttreten des Vertrags reduziert wird.


Abstimmungsergebnis: