Sitzung: 14.08.2018 Ausschuss für Jugend, Soziales, Senioren, Sport und Kultur
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 16-21/0758-1
Stadtrat Fenske erhält das Wort und erläutert den Hintergrund der
Vorlage. Er teilt weiterhin mit, dass die Kita-Verwaltung ihre eigenen
Bedarfs-Zahlen erhoben habe, weil es Zweifel an den Zahlen des Wetteraukreises
gegeben habe, diese seien jedoch weitgehend ähnlich und prognostizierten im aktuell
begonnen Kindergartenjahr einen Fehlbedarf von 68 Ü3- und 79 U3-Plätzen.
Durch diese und künftige weitere Vorlagen könnten fast alle nötigen
Ü3-Plätze bis zum 01.01.2019 geschaffen werden, es entstünden jedoch auch nicht
unerhebliche Folgekosten. Um den Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz zu sichern,
strebe der Magistrat jedoch keine Übergangslösungen mit Containern usw.,
sondern möglichst stabile Lösungen an.
Auf Rückfrage teilt er mit, dass die Bedingung für einen
Bezuschussungsvertrag mit der Stadt mit einem privaten Träger immer die
Tarifbezahlung der dortigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch diesen
Träger sei.
Da keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, lässt Vorsitzende
Pfannmüller über die Beschlussentwurf abstimmen:
Beschluss:
Der Defizitbezuschussung in Höhe von jährlich 317. 000 Euro für den
Betrieb der Kinderbetreuungseinrichtung Villa Kunterbunt GmbH ab dem Jahr 2019
wird zugestimmt. In einem entsprechenden Vertrag ist abzusichern, dass die Höhe
des Zuschusses an die Gesamtzahl von mindestens 44 Betreuungsplätze gebunden
ist und sich der Zuschuss bei einer Reduzierung der angebotenen Plätze
entsprechend reduziert.
Einem Baukosten- und Ausstattungszuschuss in Höhe von insgesamt 105.950
Euro (Baukosten: 87.650 Euro und Ausstattungskosten: 18.300 Euro) für die
Schaffung von 12 zusätzlichen Plätzen für die Betreuung von Kindern ab dem
dritten Lebensjahr bis zum Beginn der Grundschulzeit in der Kindertagesstätte
Villa Kunterbunt GmbH wird zugestimmt. Sollte eine Bezuschussung über das
Bundesinvestitionsprogramm für die Schaffung von 12 zusätzlichen Plätzen für
die Betreuung Ü3 Kindern erfolgen, reduziert sich der Zuschuss seitens der
Stadt Friedberg um diesen Betrag.
In dem Vertrag ist zu regeln, in welchem Umfang der Baukosten-
und Ausstattungszuschuss zurückzuzahlen ist, wenn der Betrieb aufgegeben oder
durch Dritte fortgeführt wird, oder die Platzzahl nach Inkrafttreten des
Vertrags reduziert wird.
Abstimmungsergebnis: