Sitzung: 14.08.2018 Ausschuss für Jugend, Soziales, Senioren, Sport und Kultur
Beschluss: Einstimmig in Abänderung beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 4
Vorlage: 16-21/0783
Mitglied Krüger teilt mit, dass die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen
noch Beratungsbedarf habe und stellt den Antrag, Herrn Ulrich Lang von der
Gesellschaft Theater Altes Hallenbad gGmbH das Wort zu erteilen. Auf
entsprechende Nachfrage der Vorsitzenden Pfannmüller, ob es hiergegen
Widerspruch gibt, ergeht keine Meldung.
Herr Lang erhält das Wort und teilt mit, dass die Gesellschaft bei der
Formulierung der Vorlage und des Vertrages nicht beteiligt gewesen sei und
daher darum bitte, dass bei der Terminfindung städtischer Veranstaltungen im
Gebäude (§ 1 letzter Satz des Gewährvertragsentwurfes) beiderseitiges
Einvernehmen zwischen Stadt und Verein hergestellt wird. Außerdem sei ein
höherer Zuschuss beantragt gewesen und die Gesellschaft bekäme nach jetziger
Vorlage im Jahr 2019 sogar nur 7.000 €, wenn man mit einem theoretischen
Mieteinnahmenausfall von 600 € pro künftiger städtischer Veranstaltung rechne.
Er bittet daher darum, die Zuschüsse der nächsten Jahre wie folgt zu gestalten:
2019: 13.000 € statt der vom Magistrat beschlossenen 10.000 €
2020: 18.000 € statt der vom Magistrat beschlossenen 15.000 €
2021: 23.000 € statt der vom Magistrat beschlossenen 20.000 €
Erste Stadträtin Götz stimmt - wie von der Gesellschaft gewünscht - für
den Magistrat zu, im Gewährvertragsentwurf, § 1, letzter Satz die Worte „Bei
kurzfristiger Nutzung“ durch das Wort „Dabei“
zu ersetzen.
Zur Frage der Zuschusshöhe erteilt sie Amtsleiterin Böhmerl das Wort,
die erläutert, wie der Magistratsbeschluss zustande kam. Jeder Verein habe
Wunschvorstellungen für städtische Zuschüsse, die Verwaltung müsse aber immer –
auch im Hinblick auf die Haushaltssituation und den Kulturetat – eine Abwägung
bei der Bezuschussung aller Vereine vornehmen. Die seitens des alten
Hallenbades gewünschte Planungssicherheit könne durch den Gewährvertrag
erreicht werden, lediglich monetär nicht im vollen Umfang wie beantragt.
Nach der Klärung von Rückfragen und Redebeiträgen des Mitglieds Krüger
und der Stadtverordneten Elm-Gelsebach und Güssgen-Ackva vertritt Erste
Stadträtin Götz hinsichtlich der Bezuschussung den Magistratsbeschluss vom 06.
August 2018. Eventuelle neue Informationen oder Anträge der Gesellschaft
müssten nun sehr zeitnah bei der Verwaltung eingereicht werden, um sie vor den
Magistrats- und Haupt- und Finanzausschuss-Sitzungen am 20. + 22. August 2018
noch berücksichtigen zu können.
Als weitere Vorgehensweise und um die Zeitschiene der Beratungsfolge
nicht zu gefährden wird einvernehmlich wie folgt beschlossen:
Streichung der
Wörter „Bei kurzfristiger Nutzung“ und Ersatz durch das Wort „Dabei“ in § 1,
letzter Satz des Gewährvertragsentwurfes:
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Ja 9 Nein 0 Enthaltung 0
Beschluss:
Dem Abschluss eines Gewährvertrages, inklusive vorherigen Änderung, mit der Gesellschaft Theater Altes Hallenbad Friedberg gGmbH für die Reihe „Kulturtaucher“. in Höhe von 10.000 € für das Jahr 2019, in Höhe von 15.000 € für das Jahr 2020 und in Höhe von 20.000 € für das Jahr 2021 wird zugestimmt. Bei Feststellung eines positiven Ergebnisses im Jahresabschluss für die Reihe „Kulturtaucher“ wird dieses mit 50 % auf den Zuschussbetrag des Folgejahres angerechnet (Reduzierung des Zuschusses im Folgejahr).
Abstimmungsergebnis: