Beschluss: Einstimmig in Abänderung beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 4

Mitglied Krüger teilt mit, dass die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen noch Beratungsbedarf habe und stellt den Antrag, Herrn Ulrich Lang von der Gesellschaft Theater Altes Hallenbad gGmbH das Wort zu erteilen. Auf entsprechende Nachfrage der Vorsitzenden Pfannmüller, ob es hiergegen Widerspruch gibt, ergeht keine Meldung.

 

Herr Lang erhält das Wort und teilt mit, dass die Gesellschaft bei der Formulierung der Vorlage und des Vertrages nicht beteiligt gewesen sei und daher darum bitte, dass bei der Terminfindung städtischer Veranstaltungen im Gebäude (§ 1 letzter Satz des Gewährvertragsentwurfes) beiderseitiges Einvernehmen zwischen Stadt und Verein hergestellt wird. Außerdem sei ein höherer Zuschuss beantragt gewesen und die Gesellschaft bekäme nach jetziger Vorlage im Jahr 2019 sogar nur 7.000 €, wenn man mit einem theoretischen Mieteinnahmenausfall von 600 € pro künftiger städtischer Veranstaltung rechne. Er bittet daher darum, die Zuschüsse der nächsten Jahre wie folgt zu gestalten:

 

2019: 13.000 € statt der vom Magistrat beschlossenen 10.000 €

2020: 18.000 € statt der vom Magistrat beschlossenen 15.000 €

2021: 23.000 € statt der vom Magistrat beschlossenen 20.000 €

 

Erste Stadträtin Götz stimmt - wie von der Gesellschaft gewünscht - für den Magistrat zu, im Gewährvertragsentwurf, § 1, letzter Satz die Worte „Bei kurzfristiger Nutzung“ durch das Wort „Dabei“ zu ersetzen.

 

Zur Frage der Zuschusshöhe erteilt sie Amtsleiterin Böhmerl das Wort, die erläutert, wie der Magistratsbeschluss zustande kam. Jeder Verein habe Wunschvorstellungen für städtische Zuschüsse, die Verwaltung müsse aber immer – auch im Hinblick auf die Haushaltssituation und den Kulturetat – eine Abwägung bei der Bezuschussung aller Vereine vornehmen. Die seitens des alten Hallenbades gewünschte Planungssicherheit könne durch den Gewährvertrag erreicht werden, lediglich monetär nicht im vollen Umfang wie beantragt.

 

Nach der Klärung von Rückfragen und Redebeiträgen des Mitglieds Krüger und der Stadtverordneten Elm-Gelsebach und Güssgen-Ackva vertritt Erste Stadträtin Götz hinsichtlich der Bezuschussung den Magistratsbeschluss vom 06. August 2018. Eventuelle neue Informationen oder Anträge der Gesellschaft müssten nun sehr zeitnah bei der Verwaltung eingereicht werden, um sie vor den Magistrats- und Haupt- und Finanzausschuss-Sitzungen am 20. + 22. August 2018 noch berücksichtigen zu können.

 

Als weitere Vorgehensweise und um die Zeitschiene der Beratungsfolge nicht zu gefährden wird einvernehmlich wie folgt beschlossen:

 

Streichung der Wörter „Bei kurzfristiger Nutzung“ und Ersatz durch das Wort „Dabei“ in § 1, letzter Satz des Gewährvertragsentwurfes:

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen

Ja  9  Nein  0  Enthaltung  0

 

Beschluss:

 

Dem Abschluss eines Gewährvertrages, inklusive vorherigen Änderung, mit der Gesellschaft Theater Altes Hallenbad Friedberg gGmbH für die Reihe „Kulturtaucher“. in Höhe von 10.000 € für das Jahr 2019, in Höhe von 15.000 € für das Jahr 2020 und in Höhe von 20.000 € für das Jahr 2021 wird zugestimmt. Bei Feststellung eines positiven Ergebnisses im Jahresabschluss für die Reihe „Kulturtaucher“ wird dieses mit 50 % auf den Zuschussbetrag des Folgejahres angerechnet (Reduzierung des Zuschusses im Folgejahr).


Abstimmungsergebnis: