Sitzung: 14.06.2018 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 41, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 16-21/0700
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Friedberg (Hessen) beauftragt den AWB Wetterau mit den Verhandlungen und dem
Abschluss einer Abstimmungsvereinbarung zu beginnen und umzusetzen. In der
Abstimmungserklärung wird folgendes geregelt:
- Art der Sammelsysteme für LVP und Glas
- Nebenentgelte für Containerstellplätze und Abfallberatung
- Mitbenutzung der Altpapiersammlung
- Mitbenutzung der Recyclinghöfe
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Friedberg (Hessen) wird weiterhin das Verhandlungsergebnis des AWB Wetterau
akzeptieren und für die Stadt Friedberg (Hessen) umsetzen.
Weiterhin wird die
Stadtverordnetenversammlung das Ergebnis über die Verständigung auf ein
einheitliches Entsorgungssystem für LVP, Altglas und PPK ab 2021 akzeptieren
und für die Stadt Friedberg (Hessen) umsetzen.
Folgende Maximalforderungen sollen bei den
Verhandlungen seitens des AWBs im Namen der Stadtverordnetenversammlung der
Stadt Friedberg (Hessen) gestellt werden:
- Wahlmöglichkeit jedes Haushalts in Friedberg (Hessen) bezüglich
LVP-Behälter (gelbe Tonne) oder LVP-Sack (gelber Sack)
- Flächendeckende LVP-Behälter im Stadtgebiet der Stadt Friedberg
(Hessen) nicht möglich, z.B. Altstadt.
- 14-tägliche Leerung beziehungsweise Abholung
- Bei LVP-Säcken bessere Verteilung und höhere monatliche Zuteilung
an die Stadt Friedberg (Hessen). Derzeitige Verteilmenge reicht bei weitem
nicht aus, 80 Kisten im Monat sollten zur Verfügung stehen (Verteilung von
derzeit ca. 3-4 Kisten pro Arbeitstag durch die Stadtverwaltung). Mit der
Option, dass monatliche Lieferungen gekürzt, bzw. erweitert werden können.
- Die Erstverteilung sollte prinzipiell durch ortsansässige
Institutionen erfolgen (gute Erfahrungen haben wir hier mit den
Jugendfeuerwehren in der Vergangenheit gemacht)
- Höhere Entgelte für die Stadt Friedberg (Hessen) durch den Verkauf
der Rohstoffe
Die Abstimmungsvereinbarung wird durch eine
öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen den Kommunen und dem AWB
geschlossen.
Abstimmungsergebnis: