Beschluss:

 

Mit dem vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 93 „Dorheimer Straße/Fauerbacher Straße“ einschließlich der Begründung wird die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Die Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB werden gem. § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der Auslegung eingeholt.


Abstimmungsergebnis: